Spiff schrieb:Das ist mir schon klar. Ich dachte, Du kannst mir ein oder zwei Beispiele bringen, was explizit verboten ist.
Ok, ich hab das Bsp. mit Weinverkostung gegeben.
Es ist eig. ganz einfach: z.b. der Konsum von Alkohol ist laut Schariah verboten, das heißt, alle Hobbys, die mit dem Konsum von Alkohol einhergehen sind verboten.
Spiff schrieb:Wie ist diese Blöße definiert?
Bei Männern von den Knien angefangen bis zum Bauchnabel.
Bei Frauen der ganze Körper bis auf Füße, Hände und Gesicht, wobei es auch Rechtsschulen gibt (zb. die hanbalitische), welche die Gesicht ebenfalls als Aura sieht, weshalb sie auch die Gesichtsverschleierung als Pflicht sehen, bei diesem Thema gibt es also innerhalb des Islams Meinungsverschiedenheiten, da die Beweise, auf welche sich die Vertreter der Ansicht, dass die Gesichtsverschleierung Pflicht sei, nicht 100% klar sind.
In der Schariah werden alle Taten in eine von 5 Kategorien eingeteilt:
- verboten (Haram), z.b. Alkoholkonsum
- erlaubt (Halal), z.b. Orangensaftkonsum
- verpflichtend (fard), z.b. das 5x rituelle Gebet, das Fasten des Monats Ramadan, die Zakah etc..
- verpönt bzw. unerwünscht (makruh), z.b. die Moschee zu betreten nachdem man viel Knoblauch gegessen hat (Geruchsbelästigung), viele sehen das Rauchen in dieser Kategorie
- erwünscht (mustahhab), die meisten sehen die Gesichtsverschleierung in dieser Kategorie, also keine Pflicht aber eine lobenswerte Tat
Spiff schrieb:Kunst, Musik, Malerei ... welche Einschränkungen gibt es durch die Schariah konkret?
Musik vorweg: sie ist ein strittiges Thema, auch hier ist es nicht 100% klar ob sie verboten oder erlaubt ist. Verboten ist sie, wenn sie bsp. obszöne Inhalte hat.
Bei Kunst und Malerei kann man grundsätzlich das sagen, was auch für die Hobbys gilt, das heißt allgemein erlaubt, außer es sind verbotene Inhalte, oder gar welche, die Unglauben darstellen würden, z.b. diverse Charikaturen etc. du weißt Bescheid..
Spiff schrieb:Darf jeder Mann / jede Frau die Ausbildung oder das Studium seiner/ihrer Wahl machen?
Ja, ich keine keine expliziten Verbote.
Sich weltliches Wissen anzueignen, wird im Islam übrigens auch von den Gläubigen erwartet, es gibt dazu einige Textpassagen, kann man sicher durch kurze Internetrecherche finden.
Den Zugang zu weltlichem Wissen verbieten oder gar als unislamisch darstellen widerspräche sicherlich der Lehre des Islams und jene, welche das behaupten, sind meistens nicht nur in weltlichem Wissen extrem ungebildet, sondern auch in islamischem.
Ein Bsp. für so eine Gruppe sind sicherlich die Taliban in Afghanistan (ohne jetzt jeden einzelnen von ihnen zu meinen).
Diese Bewegung ist im Allgemeinen nicht nur weltlich extrem ungebildet, sondern auch islamisch.
Es gibt genug Erfahrungsberichte von Leuten, welche unter den Taliban gelebt haben und von teilweise katastrophalen Zuständen (aus islamischer Sicht) erzählt haben. Angefangen von Drogenanbau und Verkauf bis hin zur Gräberverehrung und Totenanbetung ist da alles vorhanden.
Sangel schrieb:Hallo,
Ich habe etwas selbst recherchiert und diesen interessanten Artikel gefunden in dem die Kairorer Erklärung etwas erklärt wird!
https://www.igfm.de/themen/scharia/islamische-menschenrechtserklaerungen/kairoer-erklaerung/
Es ist schade das du nur aus dem Koran her argumentierst und nicht aus deinen eigenen Worten. Meine Frage ist leider noch nicht beantwortet warum Frauen weniger im Paradies kommen. Du schreibst einfach ja es steht so im Koran dann ist es auch so. Ok es steht ja in dem Link dabei warum weniger Frauen ins Paradies kommen. Nämlich wenn sie dem Mann nicht gehorchen sozusagen 🙄
Ganz ehrlich im Koran wird nur der Mann bevorzugt und die Frau muss alles über sich ergehen lassen, denn wenn sie es nicht macht und auch nicht mal Intimität möchte. Naja was bleibt ihr anderes übrig als es doch zu machen denn sonst kommt sie ja in die Hölle... Es wird sehr viel mit Angst gespielt in eurer Religion.
Hi, danke für deinen Input, bitte aber beachten, dass man immer die GESAMTHEIT der Texte betrachten muss, bevor man ein Urteil fällen kann. Die mehrdeutigen Texte werden im Lichte der eindeutigen ausgelegt.
Was die Hadithe anbelangt, so akzeptieren wir Muslime sie natürlich.
Es gibt aber auch diverse Sonderrechte der Frauen, auch hier empfehle ich einfach Eigenrecherche
:)Mailo schrieb:Und das bestimmst Du oder was?
Entweder hat Sie nicht laut genug geschriehen und wollte es also. Oder Sie hat sich Weiter wie erlaubt vom Haus entfernt und ist selbst Schuld.
In jedem Fall, hat Sie Sex vor der Ehe gehabt, weswegen Sie dann Ehr- und Wertlos ist und Gesteinigt werden muss.
Da kann man, so mann sich mit dem kranken Scheiß beschäftigen will, Präzedenzfälle raus suchen.
Das weißt du auch. Scheint dich nur nicht sonderlich zu Stören. @Jareth92
Nein das bestimme nicht ich, ich gebe nur die islamische Ansicht dbzgl. wieder.
Für außerehelichen Geschlechtsverkehr wird man nicht gesteinigt, wenn man unverheiratet ist.
Gesteinigt wird man laut Schariah wenn man Ehebruch begeht.
Es gibt auch in islamischem Recht Gerichtsverhandlungen, bei denen jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, wie in deutschem Recht bsp. auch.