juvenilea schrieb:Du kennst doch bestimmt das auch, es wird mit jemanden gestritten usw. (Also in der realen Welt) was das Zeug hält und urplötzlich ist Ruhe.
Ja, das kenne ich. Man hat die Argumente ausgetauscht und jeder verharrt bei seinem Standpunkt. Meistens ist aber danach alles entspannt bis zur nächsten Bierrunde ;-)
Eimi-Frau schrieb:Nur mal so, die Deutschland-Verrecke-Fraktion gab es lange vor der AFD. Der Hass war schon vorher da, ohne daß die AFD dafür Grund war.
In diesem Zusammenhang geht es vornehmlich um die Menschen, die auf ein Land stolz sind. Zur Einordnung: Stolz kann man nur auf
Leistungen von Menschen oder Tieren sein. Ein Land ist eine tote Sache, ein Gegenstand. Darauf gibt es dieses Gefühl nicht!
Warum können Rechte eigentlich kein Deutsch?
Eimi-Frau schrieb:Und ob Höcke Landolf Ladig oder Gustav Gans ist, ist mir völlig egal.
Haben wir hier schon mitbekommen.
Anfimia schrieb:Also meine Bingo Karte ist voll.
Wie schaut's bei euch aus?
Ich bin noch zu jung dafür, aber ja, ich weiss was du meinst :-)
juvenilea schrieb:von einer Person, die sich in der AFD engagieren will
...redet sie nur über Ausländer. Sie hat noch auf keinen inhaltlichen Post reagiert. Sie ist getigert davon, dass wir die rechtsextreme Karte spielen. So wie die 7 in Mau-Mau - man will selbst auch noch mal eine drauf legen.
Eimi-Frau schrieb:Man darf mich straflos als Angehöriger einer "Köterrasse" bezeichnen.
Weil nicht nur Du angesprochen wirst, sondern eben auch 81 Mio. andere Deutsche:
Damit habe er sich aber nicht strafbar gemacht, so eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber LTO. Weder der Straftatbestand der Volksverhetzung noch der der Beleidigung sei erfüllt. Die Allgemeinheit der "Deutschen" sei kein geeignetes Tatobjekt, da sie sich nicht als unterscheidbarer Teil der Gesamtbevölkerung abgrenzen lassen. Dazu verwies die Sprecherin auf die gefestigte Rechtsprechung zu Kollektivbeleidigungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu zum Beispiel erst im vergangenen Jahr entschieden, dass das Zurschaustellen des Slogans "ACAB" (All Cops Are Bastards) bei einem Fußballbeispiel keine Beleidigung der dort anwesenden Bereitschaftspolizisten darstellt. Auch der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) stelle auf einen Teil der Bevölkerung, aber eben nicht auf die gesamte Bevölkerung ab.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sta-hamburg-verfahren-eingestellt-keine-kollektivbeleidigung-volksverhetzung/Eimi-Frau schrieb:Und jetzt stelle dir vor ich sage das über Juden oder Ausländer...
Dann machst du dich strafbar:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.htmlDeutsche = alle hier lebenden = Allgemeinheit, zu unbestimmt
Minderheit = definiert im Gesetz = geschützt
Der Gesetzgeber schützt Minderheiten. Wenn du allgemein eine Bevölkerung mit Stereotypen überziehst, dann ist das noch keine Beleidigung.