militarynerd schrieb:Sollte es abseits der Ukrainer so sein, haben Politik und Medien seit 2015 dazu gelernt und die Sache erfolgreich unter den Teppich gekehrt, ich habe davon nichts mitbekommen (Nachrichten schaue ich schon noch) und nehme es im Alltag auch nicht so wahr.
Da gebe ich Dir insoweit Recht, dass das Thema in den Hauptnachrichten nur noch nebensächlich behandelt wird und man glatt auf den Gedanken kommen könnte, es hätte sich weitgehend abgeschwächt. Leider ist das Gegenteil der Fall.
Zustrom an Asylbewerbern: „Die Lage ist prekär“ – Landräte schlagen Alarm
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/fuerstenfeldbruck-ort65548/bayern-asyl-landkreis-fuerstenfeldbruck-landrat-fluechtlinge-krise-gefluechtete-ukraine-wohnung-92074030.html
RayWonders schrieb:also ich hab mich da gestern mal informiert und keiner wird gezwungen sich in den nächsten Jahren eine andere Heizung einzubauen. selbst Reparaturen sind erlaubt. nur wenn die Heizung komplett kaputt ist braucht es etwas anderes was umweltfreundlicher ist dem Gesetz nach. und wenn es kaputt ist und selbst dann ist eine Gasheizung immer noch erlaubt im Mix mit anderen Arten wie Solar z.b.
man hätte das Geld ja eh gebraucht für eine neue also kann man sich auch etwas modernes mit Förderung anschaffen?
Direkt gezwungen wird keiner, aber die höchste Förderung gibt es eben nur bei einem freiwilligen Heizungstausch, d. h. vor der Irreparabilität der Gastherme oder des Ölbrenners. Und wir reden da ja nicht nur über die reine Wärmepumpe, sondern auch über die PV für den Strom sowie am besten eine Fussbodenheizung mit niedriger Vorlauftemperatur zur Effizienzsteigerung, ansonsten zahlt man nach Installation dann wieder drauf, wenn einem die Stromkosten um die Ohren fliegen.
Man sollte den Leuten schon ehrlich ins Gesicht sagen, was da finanziell alles auf sie zukommt, gerade wenn ihr Haus energetisch noch auf dem Stand der 60er- oder 70er-Jahre ist. Aber auch Mieter bleiben nicht verschont, die Vermieter werden die Kosten selbstverständlich auf die Kaltmiete umlegen. Ist bereits alles in § 559 BGB geregelt: Die Mieterhöhung darf 8 % der Investitionskosten nicht übersteigen, d. h. investiert der Vermieter 30.000 Euro, dann kann er bis zu 2.400 Euro jährlich auf den Mieter umlegen, sprich 200 Euro mehr Miete pro Monat. Was glaubst Du, was z. B. die alte Dame mit der kleinen Rente oder die Alleinerziehende dazu sagen?
rhapsody3004 schrieb:Und Sozialpolitisch, was mir sehr wichtig ist, tritt sie mir auch viel zu oft nach unten, will weniger Staat und damit weniger Sicherheit für Menschen.
Die AfD spricht sich seit ihrer Gründung für eine geringere Steuerbelastung aus. Auch ich fände es richtig (und sozial), wenn z. B. Geringverdiener stärker entlastet würden und somit nicht gezwungen wären, beim Jobcenter aufzustocken. Das ist nur linke Tasche, rechte Tasche und verursacht Bürokratie. Wir könnten uns das auch leisten, denn das Problem dieses Staates ist nun wirklich nicht die Einnahmeseite.