Zwei Bemerkungen:
1. Zum Fall des AfD-MdB, der von der Polizei festgenommen und auf den Boden geworfen wurde: Wie hier schon angemerkt, genießen MdB Immunität
Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_46.htmlDas gilt aber nicht für unaufschiebbare Anordnungen von Polizeibeamten. So muss sich der MdB als Autofahrer oder Fußgänger kontrollieren lassen, sich ausweisen und ggf. Aufforderungen nachkommen.
Das im Netz kursierende Video zeigt nur einen Teil der polizeilichen Maßnahme. Was vorgefallen ist, dürfte noch Gegenstand intensiverer Untersuchungen, vielleicht auch gerichtlich, sein. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Betroffene die Polizisten darüber informiert hat, dass er MdB ist. Damit hat er keine Sonderrechte, aber jeder Polizist, der halbwegs bei Sinnen ist, wendet da unmittelbaren Zwang nur im Notfall an. Denn er weiß: Das gibt auf jeden Fall Ärger.
2. Zum Fall der renitenten Besucher im Bundestag:
Das ist in der Tat nicht der erste Vorfall, es gab schon eine ganze Reihe. Von Greenpeace-Aktivisten, die sich am Reichstagsgebäude abgeseilt haben, Besuchern, die auf der Tribüne des Plenarsaals randalierten bis hin MdB-Mitarbeitern, die den Bundesverteidigungsminister bei einer Ausstellungseröffnung mit Badelatschen beworfen haben.
Nach der Hausordnung des Bundestages sind das auf jeden Fall Ordnungswidrigkeiten wenn nicht gar Straftaten. Es ist nicht leicht, solchen Leuten, die als Gäste einer Fraktion oder eines MdB eingeschleust werden, den Zutritt zu verweigern, wenn sie nicht vorbestraft sind oder Einträge in einer Verfassungsschutz-Kartei haben. Parlamentsintern sollte so etwas Folgen haben. Denn die MdBs sind darauf angewiesen, dass sie einen geschützten Raum haben, in dem sie ihrer Arbeit nachgehen können, egal wie man politisch dazu steht.