Fichtenmoped schrieb:Zu Recht! Denn auch wenn das Rasen verwerflich ist, ist eine Verurteilung wegen Mord etwas anderes. Vor allem, wenn man die Merkmale von Mord berücksichtigt.Aber das ist ein anderes Thema
Es könne unmöglich sein, dass ein Berliner Landgericht den Rechtsstaat nicht achtet, und "nicht gesetzestreu" urteile. Alle Gerichte in Deutschland achten den Rechtsstaat. Aber wie gesagt anderes Thema.
Zum Grenzthema:
Wie würdest du denn (wenn du als Grenzpolizist) die Grenze und das Volk schützen müsstest, wenn 50 IS-Terroristen mit 86 kleinen Kindern ins Land wollen. Die Kinder nutzen sie als Druckmittel um sich hereinzupressen. Bin auf deine Meinung gespannt. Denk bitte daran, den Rechtsstaat zu achten.
Es werde an Grenzen kontrolliert, ob auch ja jede Zigarette brav versteuert wurde. Geschmuggelt wird nicht! Und wenn es nur eine halbe Zigarette ist!