TheBarbarian schrieb:Ich warne davor, die Verfassung als eine Art säkulare Bibel zu begreifen. Als ob in ihr alle Weisheit gebündelt sei. Man muss nur hineinsehen - und findet verbindliche Antworten auf alle Frage
Ich warne davor, die Verfassung als eine Art säkulare Bibel zu begreifen. Als ob in ihr alle Weisheit gebündelt sei. Man muss nur hineinsehen - und findet verbindliche Antworten auf alle Fragen.
http://www.taz.de/!5165603/?goMobile=1537056000000Du solltest Zitate als solche kenntlich machen und nicht als deinen eigenen Text ausgeben !
Das ist ein Interview und keine Rechtsprechung des BGH.
Außerdem gibt in diesem Interview Dreier seine persönliche Sicht der Dinge wieder und keine einheitliche Meinung der Rechtsprechung des BGH.
TheBarbarian schrieb:Das Grundgesetz ist ein Stück Papier. Ich bewerte die Ergebnisse. Und wer mit immer das Grundgesetz als Begründung für Scheiss gesetze nutzt, hat den Sinn einer sinnvollen Gesetzgebung nicht verstanden.
Gesetze müssen Opfer schützen und Täter hart ran nehmen. Da müssen halt die Grundlagen stimmen.
Das sagt einiges über dein Rechtsverständnis aus !
TheBarbarian schrieb:Was bedeutet wohl dürfte das? Wieso steht da nicht "darf"?
Weil es eben nicht klar ist.
Wie schon gesagt, dein Rechtsverständnis !
Ein Verstoß gegen die Menschenwürde, ist ein Verstoß gegen das GG Art.1 und somit verfassungswidrig.