Vatikan: Sex ab 12 !
27.02.2013 um 11:44The_Borg schrieb:mann über 18, mädchen unter 16 ist.!!! strafbarHast Du außer Deinen drei Ausrufezeichen eine Begründung für Deine These?
Meine Begründung lautet:
§ 182 Abs. 3 StGB
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sieAber Du kannst mir bestimmt das Gesetz nennen, dass Deine Ansicht untermauert.
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.