Gerichtsurteil: Ehefrau zum Sex verpflichtet!
11.09.2011 um 20:33@Thawra
Was du mich gefragt hast steht da:
- Nach deinem wiederholten "antworte doch", "antworte doch" konnte ich mir jedoch bereits zusammenreimen, dass du darüber hinaus meine Meinung zum Erfolg deiner fiktiven Klage hören möchtest, worauf ich das hier geschrieben habe:
Nochmal, damit die Sache endlich aus der Welt ist:
Nein, diese kurze Darstellung deines fiktiven Falls würde meiner Meinung nach nicht für einen Schadensersatz ausreichen.
Was du mich gefragt hast steht da:
Thawra schrieb:darf ich dann nach 20 Jahren auf Schadenersatz klagen für den ganzen verpassten Sex? Oder das dann doch nicht?- Darauf habe ich auch sinngemäß geantwortet.
- Nach deinem wiederholten "antworte doch", "antworte doch" konnte ich mir jedoch bereits zusammenreimen, dass du darüber hinaus meine Meinung zum Erfolg deiner fiktiven Klage hören möchtest, worauf ich das hier geschrieben habe:
we5 schrieb:Ich kann einen Fall auch nicht bewerten, wenn ich ihn lediglich im "Bildzeitungsvormat" (Fall um den es hier geht) oder in Form eines unsachlichen Scherzes (dein "Fallbeispiel") vorgelegt bekomme.Dieser Satz hier: "Höchstwahrscheinlich dürftest du damit jedoch keinen Erfolg haben" Ist dabei meine subjektive Einschätzung und somit die Antwort auf deine Frage.
Da ich die Richter jedoch für kompetent genug halte über solche Fälle zu entscheiden, kann ich sagen, dass auch du mit deiner imaginären Klage dein Glück beim Gericht versuchen könntest. Höchstwahrscheinlich dürftest du damit jedoch keinen Erfolg haben.
Nochmal, damit die Sache endlich aus der Welt ist:
Nein, diese kurze Darstellung deines fiktiven Falls würde meiner Meinung nach nicht für einen Schadensersatz ausreichen.