@Generationps Sieh an ehrlich nicht? Wie Du meinst aber schau mal z.B. hier: http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=335917
Unter der Überschrift: Sondervotum des Richters Gaier sieht das aber jemand ganz anders.
Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 II 2 GG) wie in Fällen des überregionalen (Art. 35 III 1 GG) Katastrophennotstandes aus.
Also hier steht lediglich, dass Richter Gaier der Meinung ist, dass das Grundgesetz den Kampfeinsatz im Inland
mit militärischer Bewaffnung ausschließt. Die Bundeswehr darf nach wie vor nicht unter anderen Umständen als bisher im Inland eingesetzt werden. Es ging lediglich um die Frage der Bewaffnung.
Generationps schrieb:Da für Dich sofern ich mich erinnere doch ein solcher Aufstand sowieso unrealistisch ist, frage ich mich womit genau Du Dich da jetzt dann wohlfühlst? Aber gut ich gönn es Dir Dich wohl zu fühlen.
Es gibt einen Unterschied zwischen "unrealistisch" und "unwahrscheinlich". Dass es zu einem Aufstand kommt, ist unwahrscheinlich, deswegen ist m.E. nicht anzunehmen, dass z.B. diese Übungsstadt zur Übung eines Einsatzes gegen die eigene Bevölkerung errichtet wurde.
Das Grundgesetz und die damit einhergehende richterliche Auslegung hingegen müssen aber auch auf diese Unwahrscheinlichkeiten vorbereitet sein.
Was die Ausführungen von
@scarcrow angeht: Ich glaube, er meint, dass es einer Regierung die gegen die demokratische Grundordnung gefährdende Aufständische vorgeht, garnicht um den Machterhalt gehen kann. Denn dadurch, dass sie die Demokratie bewahrt, bewahrt sie auch die Möglichkeit, abgewählt zu werden.