dasewige
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Einsatz der BW im Inneren
17.08.2012 um 20:48karlsruhe erlaubt den einsatz der bundeswehr mit waffen in friedenszeiten, im inneren.
unter bestimmten voraussetzungen darf die bundeswehr eingesetzt werden.
diese voraussetzungen wurden leider nicht explizit genannt, deswegen bleibt ein großer interpretationsrahmen.
man fängt an gewisse grundsätze die uns das GG vorgibt aufzuweichen.
es wurden schon andere gesetze, in der vergangenheit verändert,verändert für ganz bestimmte vorkommnisse und es sollte nur für diese vorkommnisse gelten.
doch mit fort laufen der jahre wurden sie auf andere gebiete ausgeweitet, z.b. rasterfahndung.
so wird irgendwann in den kommenden jahren auch diese möglichkeit genutz werden, z.b. im schlimmsten fall, die waffen gegen das eigene volk zurichten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/karlsruhe-erlaubt-restriktiven-einsatz-der-bundeswehr-im-inneren-a-850573.html
unter bestimmten voraussetzungen darf die bundeswehr eingesetzt werden.
diese voraussetzungen wurden leider nicht explizit genannt, deswegen bleibt ein großer interpretationsrahmen.
man fängt an gewisse grundsätze die uns das GG vorgibt aufzuweichen.
es wurden schon andere gesetze, in der vergangenheit verändert,verändert für ganz bestimmte vorkommnisse und es sollte nur für diese vorkommnisse gelten.
doch mit fort laufen der jahre wurden sie auf andere gebiete ausgeweitet, z.b. rasterfahndung.
so wird irgendwann in den kommenden jahren auch diese möglichkeit genutz werden, z.b. im schlimmsten fall, die waffen gegen das eigene volk zurichten.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/karlsruhe-erlaubt-restriktiven-einsatz-der-bundeswehr-im-inneren-a-850573.html