@Generationps Generationps schrieb:schon mal auf die Idee gekommen das ein "und" auch eine Aufzählung von völlig voneinander unabhängigen Sachverhalten innerhalb eines Satzes die dienen könnte? Erst recht wenn die Sachverhalte an sich auch noch in getrennten Anführungszeichen stehen?
Also ich weiß ja nicht, ich benutze bei völlig unabhängigen Sachverhalten immer ein "oder".
Und die getrennten Anführungszeichen dürften eher darauf hinweisen, dass die Zeit sich eines doch recht guten Stils befleißigt, womit im Grunde untersagt ist, sätzeweise zu zitieren.
Es gibt außerdem noch eine Möglichkeit, um herauszufinden, was gemeint ist: Man schaut ins Grundgesetz, Art. 87 a IV GG:
4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes
[Also nur dann] kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen
[Art. 91 II GG und die Nichtausreichen von Polizei und BGS müssen also kumulativ vorliegen], Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer
und zwar nur in diesen beiden Fällen einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und Art. 91 II GG und Polizei/BGS schaffen es nicht allein und es geht um organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische bzw. dem Schutz ziviler Objekte muss also alles gemeinsam vorliegen, anders kann man den Absatz garnicht verstehen.