Beschneidung erlauben oder verbieten?
14.05.2021 um 15:40shionoro schrieb:Wenn du mir eine Umfrage zeigen oder sie machenkannst, wo auch nur 20% der Muslime und Juden gegen beschneidung sind, bin ich sofort fuer ein Verbot.Verdammt noch mal - willst du die Fragestellung nicht verstehen oder willst du nur provozieren?
Ob Juden oder Muslime für oder gegen Beschneidung sind ist dabei doch vollkommen egal.
Erwachsene können sich beschneiden lassen wie sie wollen - egal ob das religiös oder sonst wie begründet wird.
Die Frage ist, in wie weit die Rechte der Eltern höher bewertet werden als die Rechte der Kinder.
Das Urteil des LG Köln, das das Thema in die Öffentlichkeit gebracht hat war der erste Strafprozess zum Thema Beschneidung, In dem Urteil wurde ganz klar das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit höher bewertet als die Religionsfreiheit der Eltern.
Gemäß § 1627 Satz 1 BGB sind vom Sorgerecht nur Erziehungsmaßnahmen gedeckt, die dem Wohl des Kindes dienen.Quelle: LG Köln (Urteil vom 07.05.2012 – 151 Ns 169/11)
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Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt.
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Jedenfalls zieht Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungsimmanente Grenze.
Bei der Abstimmung der betroffenen Grundrechte ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.
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Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider.
Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet (...).