Beschneidung erlauben oder verbieten?
10.06.2017 um 16:14Frau.N.Zimmer schrieb:Du meinst weil sie wehrlos sind, kann man sie nicht zwingen? Wenn man einem Wehrlosen etwas antut ist das Zwang, was denn sonst?Wehrlos ist der falsche Begriff. Du musst dich schon genau ausdrücken.
Der Gesetzgeber hat nicht von wehrlos sondern von nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindern gesprochen.
Definition von wehrlos: Wehrlos ist das Opfer, dessen Abwehrmöglichkeiten infolge seiner Arglosigkeit erheblich eingeschränkt sind;
nicht erforderlich ist, dass es schlechthin schutzunfähig ist.
Säuglinge sind jedoch nicht einsichtsfähig. Und Kleinkinder sind auch noch lange nicht urteilsfähig.
Sie sind jedoch schutzunfähig, was klar gereglet ist. Das kommt das Sorgerecht der Eltern wieder.
Wenn du deine Worte genauer wählst kommt fast von ganz alleine die Genauigkeit im Denken.
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