@nocheinmal Ich kann mir vorstellen, daß es an der Zeit ist, die innerparteilichen Statuten mal prüfen zu lassen. Hier wäre doch mal abzuwägen, was ein ordentliches Gericht (kein Schiedsgericht der Grünen) dazu sagt. Was sagt denn unser Grundgesetz zum Thema Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Glauben usw aus?
Wessen Interessen überwiegen denn hier? Die einer Partei, die sich einen dem Grundgesetz widersprechenden selbstgebastelten Statut beugt?
Das alles läßt sich bequem von einer Partei mit hausgemachten Regeln und Statuten übertragen ins reale Leben.
Was bitte dürfte wohl ein soeben zu leitender Funktion. beförderter Mitarbeiter (m/w/d) als erstes tun wenn er erfährt, die Beförderung ist dahin, da wir in der Firma mal intern beschlossen haben, femininer zu werden.
Das erste wäre wohl der Gang zum Anwalt bzw. zum Diskriminierungsbeauftragten.
Ich werde es sicher nie verstehen, warum es erst einer Diskriminierung eines Mannes bedarf um Frauenrechte zu zelebrieren & zu demonstrieren.
So wohl dürften sich die bevorzugten Frauen ja auf ihren, per Statut zugeschanzten Posten nicht fühlen. Zumindest Frau Baerbock scheint ja zu denken, alles richtig so. Die Kandidatur stand mir zu per Dekret meiner Partei, unabhängig von meiner Eignung da ich eine Frau bin.
Als männliches Mitglied der Partei wird man ja eigentlich durch eigene Hausregeln zum ewigen Wasserträger der Ladys degradiert. Eine Einladung an jede Frau in diesem Land die sich politisch orientieren möchte. Die Grünen, der sichere Garant für Karriere.