@Atrox @Abahatschi @cejar @peekaboo @Optimist@rhapsody3004 Atrox schrieb:Es gibt keine Pflicht eine Masterarbeit zu veröffentlichen
A. Baerbock ist nicht irgendwer, A. Baerbock ist eine Person des öffentlichen Lebens. Und in A. Baerbocks Fall geht es um die Frage, was es mit ihrem Master überhaupt auf sich hat. Immerhin "nennt" sie sich weiterhin "Master". Bzgl. der Angabe "Völkerrechtlerin" musste sie schon zurück rudern, weil sie eben keine Volljuristin ist.
Dazu noch ihre gewissen ... nennen wir es mal "Schwammigkeiten" in ihrem Lebenslauf, die in den letzten Wochen einer fortlaufenden Korrektur bedurften. Da lohnt es sich doch mittlerweile genauer d'rauf zu schauen!
Also was hat es mit A. Baerbocks Master auf sich? Wirklich viel weiß man darüber nicht.
Es kursiert im Internet eine Masterurkunde, soweit so gut. Laut Presse musste sie dafür aber keine Abschlussprüfung absolvieren.
Fraglich ist nun, ob wenigstens eine Masterarbeit vorgelegt wurde bzw. ob sie es hat. Unabhängig von der Behauptung, dass es in ihrem Fall gar nicht notwendig war, eine solche zu schreiben, wie ebenfalls durch's Internet geistert.
Da sie sich hier offensichtlich ziert sich dazu zu äußern, oder auch nur den Titel oder das Thema ihrer etwaigen Masterarbeit anzugeben, kann darauf hin deuten, dass
- es entweder keine Masterarbeit gibt
oder
- diese dem Anspruch an eine Masterarbeit nicht gerecht wird
oder
- es sich gar ganz oder teilweise um ein Plagiat handelt.
shionoro schrieb:Ganz ehrlich, ich würde meine Bachelorarbeit auch nicht veröffentlichen, nur, damit sich meine politischen Gegner das Maul über meine ersten wissenschaftlichen Schritte zerreissen können.
Bei A. Baerbock hat das alles mittlerweile eben ein gewisses "Geschmäckle". So zu tun als wäre sie irgendeine Politikerin und die Vorgeschichte "Lebenslauf" komplett auszublenden ist der "Vita Baerbock" längst nicht mehr angemessen.
Das ganze Masterstudium wirkt mit gerade mal einem Jahr Dauer ohnehin etwas ... dünn. Allein das ist schon eine Fragwürdigkeit, Abschlussurkunde hin oder her.
Mit Blick auf die Irritationen rund um Baerbock meint er: “Mir ist aufgrund dieser Causa nochmals klarer geworden, dass es sinnvoll ist zu fordern, dass alle Leute, die öffentliche Ämter bekleiden, besonders die Politiker, alle wissenschaftlichen Arbeiten ab der Master-Ebene veröffentlichen.”
Gemäß dem österreichischen Universitätsgesetz besteht – anders als in Deutschland – eine Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Arbeiten ab dem Master. Das hält Weber auch für gut so: “Wir schreiben diese Arbeiten ja nicht nur für den Betreuer, oder damit wir sie über unser Nachtkästchen hängen. Die haben ja einen Sinn. Wir schreiben sie für eine wissenschaftliche Öffentlichkeit.”
Quelle:
Link deaktiviert (unerwünschte Quelle)