Bündnis 90/Die Grünen
06.06.2021 um 17:15sidnew schrieb:Das belegst du bitte!Sicher, kein Problem:
Selbst wenn der Mietendeckel kommt, entfällt nicht die Notwendigkeit, Wohnraum im Besitz großer, börsennotierter Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Mietendeckel und Vergesellschaftung stehen nicht gegeneinander, sondern ergänzen sich. Dies wurde in der Losung «Erst richtig deckeln, dann enteignen» von der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» auf den Punkt gebracht. Der Mietendeckel ist eine befristete Lösung zur schnellen Linderung des Mietenwahnsinns.Quelle: https://www.sozonline.de/2020/02/erst-deckeln-dann-enteignen/
Die von der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» angestrebte Vergesellschaftung, die von der LINKEN unterstützt wird, soll auf lange Sicht die Wohnungsbestände der großen privaten profitorientierten Wohnungsunternehmen in Gemeinwirtschaft überführen, was selbstverständlich auch Einfluss auf die Höhe der Miete hat. Dabei möchte die Initiative keine Verstaatlichung, sondern den Wohnbestand in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen, die von Mietern und Vertretern der «Stadtgesellschaft» kontrolliert wird.
Diese Forderung ist derzeit durch die Diskussion um die Inhalte des Mietendeckels etwas ins Hintertreffen geraten, die Aktionen für die Vergesellschaftung der großen Immobilienunternehmen haben nicht mehr dieselbe Resonanz wie noch vor einem Jahr. Nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels wird sich dies ändern. Enormer gesellschaftlicher Druck wird allerdings auch in Zukunft nötig sein, um beide Forderungen durchzusetzen.
Speziell die Konstruktion, zu Deckelmieten zu entschädigen, findet sich hier:
Die Höhe der Entschädigung ist eine Frage der GerechtigkeitQuelle: https://www.dwenteignen.de/positionen/entschaedigung/ (Archiv-Version vom 10.06.2021)
Artikel 14 und 15 im Grundgesetz legen fest, dass bei Enteignungen eine Entschädigung unter „gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ sei (Artikel 14, Abs. 3). Das Interesse der bisherigen Eigentümer:innen ist, so hoch wie möglich entschädigt zu werden und am liebsten auch noch für ihre Gewinnerwartungen in der Zukunft. Unter dem Interesse der Allgemeinheit verstehen wir, Wohnraum in Gemeineigentum zu überführen, mit dem keine Profite mehr erzielt werden und der durch niedrige Mieten auch durchschnittlich und gering Verdienenden zur Verfügung steht.
Unser Vorschlag: Das Faire-Mieten-Modell
Unser Faire-Mieten-Modell geht von erstrebenswerten Mieten aus und berechnet daraus finanzierbare Entschädigungssummen. Wir gehen davon aus, dass Menschen maximal 30 % ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben sollten, um gut leben zu können. Wir setzen daher einen Mietpreis von 3,70 € pro Quadratmeter an, da er auch für Geringverdienende in Berlin bezahlbar wäre. Mit einer solchen Miete ließe sich eine Entschädigung von 8 Mrd. € bezahlen.
Wir finden unser Modell fair, weil es die höchste Entschädigungssumme gewährt, die sich mit dem Ziel der haushaltsneutralen Vergesellschaftung vereinbaren lässt. Fair finden wir auch, dass weder die Spekulation auf steigende Mieten in der Zukunft noch die leistungslose Wertsteigerung entschädigt werden.