Bündnis 90/Die Grünen
19.09.2019 um 22:16Ein Urteil, welches, außer dem Richter, wohl niemand nachvollziehen kann. Erschreckend, dass sowas Platz im politischen Diskurs findet.
calligraphie schrieb:Ich vermute mal , daß man hier keinen Präzedenzfall Fall schaffen wollte.Es gab doch schon Urteile, bei denen User von Facebook wegen Beleidigung verurteilt wurden.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil von Mitte August (Urteil vom 13. August 2012 – Az.: 33 O 434/11) entschieden, dass die getroffenen Äußerungen in Facebook ehrverletzend sind. Das Gericht hat der Betroffenen allerdings lediglich eine Geldentschädigung in Höhe von 8.000 Euro zugesprochen.
Auch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken kann es zu einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG kommen. Entscheidend ist die Tragweite der Äußerung, insbesondere dessen Anlass und Beweggrund sowie der Grad des Verschuldens des sich Äußernden. Jedenfalls dann, wenn der Schwerpunkt der Äußerung nicht die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Herabsetzung der Person durch Beleidigung ist, liegt unzulässig Schmähkritik vor, so die Berliner Richter.
Urteil wegen Volksverhetzung bei Facebookhttps://www.haz.de/Umland/Isernhagen/Isernhagen-Urteil-wegen-Volksverhetzung-bei-Facebook
Weil er sich per Facebook-Kommentar in volksverhetzender Weise geäußert hatte, hat das Amtsgericht einen 50 Jahre alten Mann aus Isernhagen nun zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
calligraphie schrieb:Angesichts der wirklich ausufernden Beschimpfungen , im Öffentl. Raum , siehe kommentarspalten Twitter usw. Scheint man auf einen gewöhnungseffekt zielen zu wollen.Das Internet ist nunmal kein rechtsfreier Raum, und sollte auch auf der Ebene von krassen Beleidigungen keiner werden. Auch wenn natürlich nicht alles verfolgt werden kann.
Berlin Die Grünen fordern einen verstärkten Kampf gegen Hass im Internet. So müssten „grobe, handwerkliche Fehler“ beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) „dringend nachgebessert werden“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Renate Künast dem Handelsblatt. Dazu zähle beispielsweise eine Konkretisierung des bestehenden Verfahrens zur Meldung von möglichen rechtswidrigen Inhalten an die sozialen Netzwerke. Notwendig sei außerdem „eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz“.
calligraphie schrieb:ich kann mir vorstellen, dass Frau K . angesichts ihres falls, das Thema noch mal überdenkt.Ich kann mir vorstellen, dass Frau K. in Revision geht und ganz viel Unterstützung erhält!
Sieg für die MeinungsfreiheitSpoilerDas OLG folgt in seiner Entscheidung der Argumentation der SPD-Fraktion. Im politischen Meinungskampf handele es sich nur dann um eine Falschaussage, wenn ein Sachverhalt bei „voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen“ gerade im Kern der Sachaussage falsch dargestellt werde. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Das Gericht nimmt dabei an, dass es der Abgeordneten der AfD damals zwar nur um die Frage nach vorhandenen Material gegangen sei, um ihre These zu belegen, dass öffentliche Mittel ohne Erfassung der tatsächlichen Grundlagen und des genauen Bedarfs aus politischen Gesichtspunkten für eine Förderung unrechtmäßig verwendet werden. Es stehe jedoch der SPD-Landesfraktion frei, diese Anfrage negativ zu bewerten, da dies Ausdruck der Demokratie ist. Es erscheine nicht fernliegend, dass die Frage nach vorhandenen Zahlen eine Zählung impliziert, sodass dies als Aufforderung zur Zählung verstanden und bewertet werden könne.
15.07.2019
Das OLG Köln hat entschieden, dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine Äußerung einer innenpolitischen Sprecherin auf der Homepage der SPD-Fraktion im Zusammenhang mit einer angeblich von der AfD-Fraktion geforderten „Zählung“ von Homosexuellen hinnehmen muss.
Bauli schrieb:Kannst Du mir bitte den Unterschied zwischen Grün*innen und normalen Bürgerinnen erklären, die nichts erreichen?Grün*innen und normale Bürgerinnen sind immer gleichgestellt, so auch in diesem Fall. Jeder darf in Revision gehen!
eckhart schrieb:Jeder darf in Revision gehen!Ja, solange das Geld reicht, natürlich auch mit einer Prozesskostenhilfe.
Bauli schrieb:Nochmal, was unterscheidet Grün*innen von normalen Bürger*innen?Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!
calligraphie schrieb:Einziger Unterschied zwischen allen , die evtl Klage erheben , gegen unflätiges anonymes hating im net dürfte sein: wer hat den längsten Atem, Durchhaltevermögen , Standing und Mittel , sich zu wehren , bis in die letzte Instanz .Und dagegen werden sich Änderungen durchsetzen:
So müsse das Bundesamt für Justiz prüfen, „welche Verbesserungen im Bereich der Melde- und Beschwerdeverfahren und bei der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig sind“. Die Verfahren der Online-Plattformen seien hier „noch sehr uneinheitlich und intransparent und bedürfen einer klareren Regulierung“, sagte Rößner.
Die Grünen-Politikerin gab zu bedenken, dass der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Inhalten eine Herausforderung darstelle. Umso mehr müsse sich daher die Bundesregierung „für starke Nutzerrechte einsetzen, wie etwa ein Put-Back-Verfahren, um Fehlentscheidungen auch umgehend rückgängig zu machen“.
Tussinelda schrieb:und der Datenschutz hat jetzt genau was damit zu tun, dass man Beleidigungen eben "ertragen" muss?@calligraphie
eckhart schrieb:Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!Ich habe selten eine so schönfärberische Antwort gelesen. Aber sie kam von Dir und entsprach meinen Erwartungen.
An diesem Donnerstag erscheint Alice Schwarzers neues Buch Prostitution. Ein deutscher Skandal. Das rot-grüne Gesetz, schreibt Schwarzer, habe den Frauen nur geschadet und aus Deutschland ein "Zuhälterparadies" gemacht, in dem aus ganz Europa Busladungen von Freiern einerseits, und hilflosen Rumäninnen und Bulgarinnen andererseits herangekarrt würden. Flatrates, "All-you-can-fuck"-Etablissements, "Gang-banging", bei dem eine Frau mehrere Freier zugleich über sich ergehen lassen muss, und "Airport-Muschis" für die ganz Eiligen – das sei die Landschaft, die Rot-Grün geschaffen habe.Frau Künast hat hinter dem Computer gesessen und wundert sich über den Hass.
Tussinelda schrieb:ach und das rechtfertigt Hasskommentarerechtfertigen nicht. Aber er schrieb ja:
Bauli schrieb:...und wundert sich über den Hass.Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.
Optimist schrieb:Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.wo wundert sie sich denn?
6.PzGren391 schrieb:Komisch bei Hass Kommentaren gegen vermeintlich rechte stellt man sich nicht schützend vor sie. Da ist im besten Fall schweigen im Walde.Komisch, dass es a) nicht um Rechte geht in diesem thread und b) niemand solche Hasskommentare absetzt, in dem Ausmaß, wie Rechte, sich niemand auch so diskriminierend, rassistisch, homophob, islamophob etc äussert wie Rechte. Ich hatte es schon verlinkt. Im passenden thread.
Ein Schelm...
Optimist schrieb:Bei dem was Grüne so manchmal verzapfen brauchen sie sich nicht über den einen oder anderen Unmut bis hin zu Hass wundern.Was verleitet Dich eigentlich, Hass zu verteidigen?
eckhart schrieb:Gegen erstere (Grüne) wird hemmungslos gehetzt, gegen letztere eher weniger!@Optimist