Bündnis 90/Die Grünen
09.06.2019 um 20:52Bone02943 schrieb:Und wenn man so anfängtJa stimmt, wenn man so anfängt Leid verhindern zu wollen ist man ein ganz böser Mensch … vielleicht sogar rechts.
Bone02943 schrieb:Und wenn man so anfängtJa stimmt, wenn man so anfängt Leid verhindern zu wollen ist man ein ganz böser Mensch … vielleicht sogar rechts.
Bone02943 schrieb:Und wenn man so anfängt, dann dauert es nicht mehr lange bis man Menschen mit Erbkrankheiten eine sexuelle Beziehung verbietet.Exakt, juristisch wird die Abgrenzung zu Personen, die
Optimist schrieb:Wer Kinder bekommt, da wird es ja dann offensichtlich, dass sie dem Gesetz zuwider gehandelt hatten.
bgeoweh schrieb:Das Gesetz füllt keine relevante Schutzlücke. Es dient ausschließlich dazu, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu bestrafenWenn ich dich hier richtig verstehe, wird also nur der Sex und die Beziehung bestraft... wenn jedoch ein Kind entsteht (was ja der Beweis einer sex. Beziehung ist) das wird dann nicht bestraft? (also gegenwärtig meine ich, von der eventuellen Abschaffung des Verbotes rede ich im Moment nicht)
Optimist schrieb:Wenn ich dich hier richtig verstehe, wird also nur der Sex und die Beziehung bestraft... wenn jedoch ein Kind entsteht (was ja der Beweis einer sex. Beziehung ist) das wird dann nicht bestraft? (also gegenwärtig meine ich, von der evtentuellen Abschaffung des Verbotes rede ich im Moment nicht)Das Entstehen eines Kindes an sich kommt im Gesetz nicht vor und wird dementsprechend an sich nicht bestraft.
Optimist schrieb:Wenn ich dich hier richtig verstehe, wird also nur der Sex und die Beziehung bestraft... wenn jedoch ein Kind entsteht (was ja der Beweis einer sex. Beziehung ist) das wird dann nicht bestraft?...
bgeoweh schrieb:Das Entstehen eines Kindes an sich kommt im Gesetz nicht vor und wird dementsprechend an sich nicht bestraftdas ist ja dann wirklich inkonsequent.
bgeoweh schrieb:Was könnte jetzt der untrügliche, amtlich feststellbare Beweis sein, dass mindestens einmal GV "erfolgreich" durchgeführt wurde?Also ist somit ja dann doch das Kinderkriegen strafbar - da das Kind als Beweismittel dient.
Richtig, ein Kind mit entsprechender DNA.Damit ist faktisch der einzige Fall, in dem der Inzest zweifelsfrei gegen den Willen der Steinesel bewiesen werden kann der, in dem es ein Kind gibt.
bgeoweh schrieb:Was könnte jetzt der untrügliche, amtlich feststellbare Beweis sein, dass mindestens einmal GV "erfolgreich" durchgeführt wurde? Richtig, ein Kind mit entsprechender DNA.Wobei es ohne Beweise auch noch andere Möglichkeiten, für eine solche Schwangerschaft geben könnte. Wenn auch wohl wenig glaubwürdig.
Damit ist faktisch der einzige Fall, in dem der Inzest zweifelsfrei gegen den Willen der Steinesel bewiesen werden kann der, in dem es ein Kind gibt.
Bone02943 schrieb:Ist nur der Geschlechtsverkehr verboten, oder allgemein sexuelle Handlungen? Denn da könnte man ja auch ohne GV schwanger werden.Es ist nichtmal der Geschlechtsverkehr verboten, sondern ausdrücklich der Beischlaf. Penis in Vagina. Analsex wäre z.B. erlaubt.
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Seit Mitte der 1970er Jahre liegen die Verurteilungen auf konstant niedrigem Niveau.[33] In den Jahren 2007 bis 2012 gab es in der Bundesrepublik Deutschland jährlich acht bis zwölf Verurteilungen zu diesem TatbestandWikipedia: Inzest#Rechtslage in Deutschland
IngwerteeImke schrieb:Ich weiß´zwar nicht, wie man jetzt zu Inzest als Thema gekommen ist aber gut:Weil bei der grünen Jugend die Forderung zu einer Abschaffung, ggf. bei den Grünen eine Entschärfung des Paragrafen im Gespräch ist.
Bone02943 schrieb:Weil bei der grünen Jugend die Forderung zu einer Abschaffung, ggf. bei den Grünen eine Entschärfung des Paragrafen im Gespräch ist.Das wird so oder so, der Ethikrat irgendwann entkriminalisieren. Sie gibt ja in diese Richtung immer den gleichen Rat, es zu tun. Langfristig setzen die sich immer durch, auf die eine oder andere weiße. Die Grüne wird in diesem Fall das machen, was alle Parteien mit ihren Jugendorganisation machen, nicht auf sie hören :D
Manche meinen halt diese Partei deswegen niemals wählen zu können.
IngwerteeImke schrieb:Das wird so oder so, der Ethikrat irgendwann entkriminalisieren.Stimmt, allerdings gibt es dazu einen tollen Artikel, daher lohnt es sich nicht alles selbst zu formulieren
Weshalb auch immer der Ethikrat jetzt auf einmal die Inzucht entkriminalisieren will, manche Dinge scheinen vorerst verboten zu bleiben: Kiffen zum Beispiel. Wie vielen in die Illegalität Gedrängten hilft man mit der Aufhebung des Inzestverbots? Ich hoffe inständig nicht allzu Vielen. Wie vielen in die Illegalität Gedrängten hülfe man mit einer Legalisierung von Marijuana? Gut und gerne einem zweistelligen Prozentsatz des deutschen Volkes. Sollte der Vorschlag des Ethikrates umgesetzt werden, wäre das keine Evolution des deutschen Rechts, sondern der erste Schritt in Richtung eines moralischen Nachtwächterstaates, der unter dem Deckmantel der Neutralität der Dehumanisierung des Menschen Tür und Tor öffnet.https://www.hoheluft-magazin.de/2014/09/inzest-verbieten-ja-oder-nein/
IngwerteeImke schrieb:Das wird so oder so, der Ethikrat irgendwann entkriminalisierenDen Paragraphen werden alle Parteien auf absehbare Zeit in Ruhe lassen. Er ist geradezu prädestiniert, ignoriert zu werden:
thomas74 schrieb:Ja stimmt, wenn man so anfängt Leid verhindern zu wollen ist man ein ganz böser Mensch … vielleicht sogar rechts.Ich lass mal das rechts sein an sich mal weg. Dein Argument erscheint auf dem ersten Augenblick sehr logisch. Auf der anderen Seite, gibt es genügend Menschen mit Vorerkrankungen, wo man weiß, dass sie das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vererben werden. Wie man sieht, ist es kein Alleinstellungsmerkmal von Inzest. Auf der ebene des persönlichen blicks, gruselt es mich auch. Ich bin aber halt nicht so wichtig, wie der objektive Blick darauf.
bgeoweh schrieb:- die Fallzahlen sind verschwindend geringIch weiß schon. Keine Partei will sich da die finger verbrennen aber irgendwann wird die Zeit dafür reif sein. Wann es so weit, kann ich nicht sagen. Vielleicht in 20 vielleicht in 50 Jahren.
- es gibt keinen nennenswerten Leidens- oder Verfolgungsdruck für die Betroffenen
- in der Praxis sind die Tatbestände so gut wie nicht beweisbar
- in Fällen von Kindesmissbrauch oder ähnlichen Konstellationen greifen andere Gesetze mit ohnehin höheren Strafrahmen, so dass der Inzestparagraph dort sowieso keine Rolle spielt
thomas74 schrieb:allerdings lege ich die Wertigkeiten anders aus. Und ich bin der Meinung das auch Werte in ein Gesetz gegossen werden können.Also ist es bei dir, wie warscheinlich bei den meisten, um eine reine Moralvorstellung, ähnlich wie beim Verbot der Homosexualität?
thomas74 schrieb:Und ich bin der Meinung das auch Werte in ein Gesetz gegossen werden können.Sitten, in diesem Fall geht es weniger um Werte als um Sitten. Und das Inzestverbot gehört ganz klar zu den althergebrachten Sitten in der westlichen Welt.