Bündnis 90/Die Grünen
09.06.2019 um 19:0999k Basispreis / Geschenkt!Realo schrieb:Vielleicht solltest du dich einfach mal informiert halten.
Ich schrieb ja dass jeder Familienvater gleich 2 nimmt.
99k Basispreis / Geschenkt!Realo schrieb:Vielleicht solltest du dich einfach mal informiert halten.
Der Staat freut sich mehr, bei der ganzen MwSt.shionoro schrieb:Die Autobauer sind ja nicht zu dumm zum umschwenken. Dann machen sie hat E autos für den deutschen markt, die werden auch irgendwann in China sehr gefragt sein.
Die Autobauer freuen sich doch, wenn eute wirklich einen guten grund dazu haben,s ich neue Autos zu kaufen.
Das wissen wir nicht. Ich bin mal überzeugt davon, das die Automobilhersteller den Stand der Forschung nicht unausgereift an die Öffentlichkeit trägt. Beizeiten werden wir es schon erfahren.Realo schrieb:Allerdings sehe ich die größeren Zukunftsaussichten auch eher in der Brennstoffzelle. Aber diese Entwicklung hinkt der normalen E-Entwicklung erneut weitere 10 Jahre hinterher.
Abahatschi schrieb:Alkohol 177 aus 10000:
https://m.forschung-und-wissen.de/nachrichten/medizin/tausende-behinderte-babys-durch-alkohol-in-der-schwangerschaft-133...
...
Die Forscher haben zudem eine Analyse des Robert Koch-Instituts aus Berlin ausgewertet. Diese beruhte auf die Befragung von Müttern, wonach 177 von 10.000 Babys mit FASD geboren wurden. Diese Zahl rechneten die Forscher auf die Anzahl von rund 715.000 jährlichen Geburten in Deutschland hoch.
Abahatschi schrieb:Inzucht 40-50%, dass wären mindestens 4000. https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Warum-sind-viele-Inzest-Kinder-behindert-id3517636.html
Diese Behauptung hattest du gemeint:Tussinelda schrieb:das ist keine Antwort auf meine Frage. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine Behinderung in irgendeiner Form bekommt, wenn Alkohol konsumiert wird und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung, wenn es eine inzestuöse Beziehung ist, die zur Schwangerschaft führte?
Das war Deine Behauptung.
Aus obigen Zahlen geht es doch genau hervor, Corky hat es belegt:Abahatschi schrieb:: Die Wahrscheinlichkeit dass aus einem Inzestpärchen ein behindertes Kind resultiert ist höher wie beim Saufen.
Verfassungsrechtlich nicht durchführbar meiner Meinung nach.Optimist schrieb:dass nur das Zeugen von Kindern verboten wäre, der Sex jedoch erlaubt,
okay, was soll es dann aber zu lockern geben aus Sicht der Grünen?bgeoweh schrieb:Verfassungsrechtlich nicht durchführbar meiner Meinung nach.
Wo ist aus deiner Sicht da das Problem? Aus rein praktischer Sicht kann man es erlauben, die Problematik mit eventuellen Kindern ist auch nicht schlimmer als der Fall, dass eines oder beide Elternteile vererbbare Krankheiten trägt.Optimist schrieb:Dann gibts doch nur die Alternative: ganz erlauben oder gar nicht, denke ich.
Optimist schrieb:Dann gibts doch nur die Alternative: ganz erlauben oder gar nicht, denke ich
Die Inkonsequenz der "grünen Forderung" dass das Verbot nicht abgeschafft werden soll, sondern dass das Gesetz lediglich gelockert werden soll (hatte Tussinelda jedenfalls aus einem Link zitiert)bgeoweh schrieb:Wo ist aus deiner Sicht da das Problem?
Soweit ich das verstehe liegt das daran, wie das Gesetz momentan formuliert ist - es umfasst eigentlich zwei unterschiedliche Tatbestände. Die grüne Jugend fordert die Aufhebung der Strafbarkeit für einen der beiden, unter Beibehaltung der Strafbarkeit des Anderen Tatbestandes. Das ist nicht inkonsequent, das Problem liegt in der ursprünglichen Gesetzesformulierung.Optimist schrieb:Die Inkonsequenz der "grünen Forderung" dass das Verbot nicht abgeschafft werden soll, sondern dass das Gesetz lediglich gelockert werden soll
Okay.bgeoweh schrieb:Die grüne Jugend fordert die Aufhebung der Strafbarkeit für einen der beiden, unter Beibehaltung der Strafbarkeit des Anderen Tatbestandes. Das ist nicht inkonsequent, das Problem liegt in der ursprünglichen Gesetzesformulierung
Im Einzelfall gibts keinen Unterschied, ja.bgeoweh schrieb:die Problematik mit eventuellen Kindern ist auch nicht schlimmer als der Fall, dass eines oder beide Elternteile vererbbare Krankheiten trägt.
Wie bitte, ich verstehe wirklich nicht was du mir damit sagen willst?Turbo3 schrieb:So bleiben wir mal auf dem Boden, der Tatsache! Das fängt meiner Meinung nach noch viel weiter. Da euren Bundespräsident doch noch das Konzert bewirbt für die Bevölkerung, wohlverstanden einen Sozialdemokraten, der noch alle aufbietet so Konzerte " wir sind mehr" und ihnen aufzeigt, geht hin und setzt Zeichen. Tja, was Schwangerschaft anbelangt, muss ich dir nix erklären, kannst ja nur ein Konzert besuchen. Traurig!
bgeoweh schrieb:Die grüne Jugend fordert die Aufhebung der Strafbarkeit für einen der beiden, unter Beibehaltung der Strafbarkeit des Anderen Tatbestandes. Das ist nicht inkonsequent, das Problem liegt in der ursprünglichen Gesetzesformulierung
Ich vermute desweiteren:Optimist schrieb:Von welchen Tatbeständen sprichst du? Ich vermute Sex/Beziehung und zum anderen das Kinder-zeugen?
Dazu sagst du aber:Optimist schrieb:dass nur das Zeugen von Kindern verboten wäre, der Sex jedoch erlaubt,
Dann dürfte die Forderung der grünen Jugend auch nicht durchführbar sein.bgeoweh schrieb:Verfassungsrechtlich nicht durchführbar meiner Meinung nach.
Das sind aber pro Jahr im Schnitt mehr als 10.000 Babys mit Behinderungen, durch den Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft.Optimist schrieb:Aus obigen Zahlen geht es doch genau hervor, Corky hat es belegt:
Alkohol: 177 aus 10000 --> das sind 1,77 %
Inzest: 40-50% --> also um einiges mehr als 1,77
Nein. Das Gesetz regelt Inzest mit den eigenen Nachkommen (1), und Inzest unter Verwandten allgemein (2):Optimist schrieb:Von welchen Tatbeständen sprichst du? Ich vermute Sex/Beziehung und zum anderen das Kinder-zeugen?
§ 173https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Irrelevant! Mindestens 4 von 10 Kinder daraus sind behindert.Bone02943 schrieb:Wie viele inzestöse Beziehungen mit Kindeswünschen gibt es denn so jährlich?
wenn es erlaubt wäre, dann sicherlich sehr viele, kann ich mir vorstellen.Bone02943 schrieb:Wie viele inzestöse Beziehungen mit Kindeswünschen ghibt es denn so järhlich?
ja nachvollziehbar.bgeoweh schrieb:Alle Forderungen der Grünen beziehen sich meines Wissens nach auf Abschaffung von Paragraph 2. Das macht innerhalb deren Logik auch Sinn, weil man argumentieren kann, dass "irgendwelche" Verwandte, z.B. Geschwister, gleichberechtigt in eine Inzestbeziehung einwilligen können, dass diese Gleichberechtigung aber bei einem Verhältnis zwischen Eltern und Kind nie gegeben sein kann, weil notwendigerweise eine Partei einen erheblichen Alters-, Wissens- und Machtvorsprung hat.
Und wie viele sollen das sein?Optimist schrieb:wenn es erlaubt wäre, dann sicherlich sehr viele, kann ich mir vorstellen.
Es leben doch viele, welche sich als Geschwister lieben, ihre Liebe nur nicht aus.
Den Machtvorsprung können auch Brüder haben, die gleichalt sind. Das wird sich wahrscheinlich nie ahnden lassen, wenn es denn mal hart auf hart kommt. Da gibt es mannigfache Gründe, dieses zu verschleiern.bgeoweh schrieb:dass diese Gleichberechtigung aber bei einem Verhältnis zwischen Eltern und Kind nie gegeben sein kann, weil notwendigerweise eine Partei einen erheblichen Alters-, Wissens- und Machtvorsprung hat.
Bist du dir da sicher? Wer das Risiko eingeht, wird es eh tun. Ob gesetzlich verboten oder nicht. Ich denke die meisten sind sich der Riskiken bewusst, die eine solche Schwangerschaft für das Kind bedeuten könnte.Optimist schrieb:Da sind wir aber dann wieder bei dem Punkt, wenn es erlaubt wäre, würden es viel mehr tun als jetzt.