Atrox schrieb:Eine Promotion nicht zu packen ist keine Schande. Abbrechen, weil es nicht reicht passiert. In meinem Jahrgang an dem Lehrstuhl war ich der einzige von fünf, der es bis dato durchgezogen hat. Es gibt auch mittlerweile einige Studien dazu, dass ein signifikanter Anteil der Doktoranden während der Promotion mental zu Grunde geht. Da würde ich ihr tatsächlich -egal wer sie in welcher Höhe gefördert hat- keinen Strick draus drehen.
Zumindest mir geht es gar nicht um die abgebrochene Promotion, die kann es tatsächlich "ohne Schande" aus einer Vielzahl von Gründen geben. Wenn sie einfach im Lebenslauf stehen hätte "Promotion wegen 2. Kind und dann Einzug in den Bundestag nicht mehr weiterverfolgt" hätte ich nichts gesagt, völlig klar dass solche einschneidenden Änderungen dazu führen dass man sein Leben neu sortiert.
Mein Problem ist, dass sehr deutlich der Verdacht im Raum steht, dass Fr. Baerbock nie auch nur ein bisschen an der angeblichen Promotion gearbeitet hat, sondern das "Stipendium" einfach nur ein illegales Parteifinanzierungsgehalt von der Böll-Stiftung war, weil es 2009 mit dem Einzug in den Bundestag nichts geworden ist, man sich aber Baerbock "warm" und in Berliner Kreisen aktiv halten wollte.
Dafür, das direkt von der Hand zu weisen, passen einfach die ganzen Faktoren zu gut:
Laufzeit von der verpatzten Wahl bis zur (erfolgreichen) Bundestagswahl
Während der angeblichen Promotionszeit hatte sie 4 teilweise parallel laufende, zeitaufwändige Parteiämter -> Ausschlusskriterium für die Förderung, denn du musst hauptsächlich an deiner Promotion arbeiten
Obwohl nichts Vorzeigbares rumgekommen ist, wurde die Förderung unter mehr als maximaler Ausnutzung aller Spielräume auf fast das Doppelte der Regelförderung verlängert
Und die Promotionsakte an der Uni wurde gesetzeswidrig (weil weit vor Fristablauf) bereits vernichtet
Das stinkt halt alles nach Korruption und durch verschiedene Gesetze gezielt verbotene Förderung von Parteipersonal durch Stiftungsmittel, neben dem ganzen anderen Klimbim der sich daraus juristisch noch automatisch ergibt, Hinterzug von Sozialabgaben (da das steuerfreie Stipendium eigentlich ein steuerpflichtiges Gehalt war, sowohl auf AG als auch beim AN), Bestechlichkeit bzw. Vorteilsgewährung beim Stiftungsvorstand, evtl. auch beim Betreuer der Scheinpromotion usw.