Das bedingungslose Grundeinkommen
14.04.2019 um 12:15cejar schrieb:Das Grundgesetz bezieht sich schon in der Präambel auf das Deutsche Volk.Da steht:
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.Was sollte da Ausländer die hier wohnen von Sozialleistungen ausschließen? Man hätte natürlich auch formulieren können: Hat sich das deutsche und zugezogene Volk... Das würde sich aber nicht gut anhören, aber jeder weiß, was gemeint ist, und es ist kein Ausschluss der hier wohnenden Ausländer.
cejar schrieb:Wie auch immer, natürlich muss für Inländer trotzdem eine soziale Absicherung erfolgenUnd für Ausländer nicht?
Ich fasse zusammen: Das Sozialgesetzbuch gilt "für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben." Und Ausländer sind keine Hunde, sondern Personen.
Wenn also Hartz 4 und Sozialhilfew durch BGE ersetzt werden und dieses nur für deutsche gelten soll, ist es verfassungswidrig. Die Rahmenbedingungen müssen also komplett identisch sein, wie im BGB vorgegeben. Nur der Inhalt würde dann von H4 auf BGB übertragen.
Aber immer schön schrecklich zu lesen, was für Fantasievorstellungen hier über unsere nichtdeutschen Mitbürger herrschen. Menschen zweiter Klasse, die mit einem neuen BGB ausgeschlossen werden sollen oder nur Ersatzhilfe fürs Nötigste erhalten sollen, also 1/2 BGB.
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte. Wie gut, dass ihr keine Gesetzgeber seid!