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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:19
Zitat von RealoRealo schrieb:jeder muss sicharbeitslos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
Der arbeitslose EU-Ausländer kriegt erst dann ALG II, wenn er bereits eine gewisse Zeit den Sozialstaat unterstützt hat.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was zu beweisen wäre.
Der Beweis ist die Erklärung, wie sie hier von vielen gefordert wird, ergibt sich also aus der Annahme selbst schon.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt:
Manche Behauptungen sind einfach zu einfältig, als dass man darauf antworten kann. Wer nicht anerkannte Asylbewerber mit EU-Bürgern vergleicht, sollte vielleicht lieber Krimis lesen und Blümchen pflücken statt zu diskutieren.
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Der arbeitslose EU-Ausländer
Das ist keine Antwort auf das von mir Gesagte und entkräftet es nicht. Das BGE Modell sieht anders als für Deutsche Arbeitszwang für EU-Bürger vor, auch wenn sie bei Arbeitslosigkeit dann tatsächlich auch BGE erhalten.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:23
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Manche Behauptungen sind einfach zu einfältig, als dass man darauf antworten kann
sehr leicht, Einfältigkeit zu behaupten, wenn einem keine Gegenargumente einfallen.


Entweder du willst BGE/BGS in Deutschlnd oder nicht.

Wenn ja, dann müssen Ausländer benachteiligt werden (genau wie es bei Asylbewerbern auch der Fall ist - sind auch Ausländer, da beißt die Maus keinen Faden ab).
Wenn du das nicht willst, dann riskierst du eine Sogwirkung.
(welche natürlich nur bei Faulen oder Arbeislosen aus anderen EU-Ländern eintreten könnte, also nicht bei welchen die in ihrer Heimat eine Arbeit haben).


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:25
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist eine Konditionalbehauptung ins Blaue, also Spekulation
Bei 1600 Euro monatlich, die ein Mitdiskutant ins Feld geführt hat, aber eine sehr realistische ;)

Beim finnischen Feldversuch mit 560 Euro war das Dazuverdienen eher kein Problem:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-02/finnland-grundeinkommen-arbeitslosigkeit-arbeitsmarkt-experiment-studie


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:29
Zitat von RealoRealo schrieb:Das BGE Modell sieht anders als für Deutsche Arbeitszwang für EU-Bürger vor, ....
na siehst du, ist doch meine Rede:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn ja, dann müssen Ausländer benachteiligt werden (genau wie es bei Asylbewerbern auch der Fall ist - sind auch Ausländer, da beißt die Maus keinen Faden ab).



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17.04.2019 um 12:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Das BGE Modell sieht anders als für Deutsche Arbeitszwang für EU-Bürger vor, auch wenn sie bei Arbeitslosigkeit dann tatsächlich auch BGE erhalten.
Die Kollision mit der Verfassung ist mir hier nicht klar.


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17.04.2019 um 12:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Entweder du willst BGE/BGS in Deutschlnd oder nicht.
Nein, will ich nicht. Das sollte längst hinreichend bekannt sein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn du das nicht willst, dann riskierst du eine Sogwirkung.
Ich hatte das mit der sog. Sogw. bereits weiter oben erklärt und wiederhole mich nicht.
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Bei 1600 Euro monatlich, die ein Mitdiskutant ins Feld geführt hat, aber eine sehr realistische ;)
Das war ich, und hatte auch gleichzeitig erklärt, wie das finanziert werden kann. Wenn Leute also aufhören zu arbeiten, weil ihnen 1600 € (400 mehr als H4) lieber sind als 2000 Euro plus (niedrigeren) Aufschlag aus der Sozialkasse zu erhalten, sollen sie halt aufhören und Däumchen drehen. natürlich wird es einige davon geben, andere werden sich um diese Jobs reißen, weil 2400 € (2000 + Aufschlag) gegenüber einem einstigen Billijob für 1500 € ein ganz erheblicher Qualitätszuwachs ist.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:38
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hatte das mit der sog. Sogw. bereits weiter oben erklärt
aber deine Argumente sind nicht stichhaltig genug.


Du hattest argumentiert, wenn man das BGE/BSG nur für Deutschland einführen würde (ja ich weiß, du willst das nicht, geht jetzt nur um deine Argumentation), dann müsste man Inländer und Ausländer gleich behandeln wegen der Verfassung.

Du willst also Gleichmacherei betreiben. Das geht aber nun mal nicht wenn es um Finanzen geht.
Ausländer kann man rechtlich nicht gleich stellen, dann gäbe es eine Sogwirkung (solange es noch kein BGE für ganz Europa gibt).
Also muss man zwangsläufig Ausländer (soweit sie noch keinen deutschen Pass haben) rechtlich anders stellen.

Ansonsten müsstest du konsequenterweise hingehen und sagen, auch alle Ausländer aus Nicht-EU-Länder haben hier die gleichen Rechte, können bedingungslos einen Sockelbetrag beziehen.
Dann produzierst du noch mehr Sogwirkung.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 12:40
Zitat von RealoRealo schrieb:natürlich wird es einige davon geben, andere werden sich um diese Jobs reißen, weil 2400 € (2000 + Aufschlag) gegenüber einem einstigen Billijob für 1500 € ein ganz erheblicher Qualitätszuwachs ist.
Als Unternehmer würde ich mich drum reißen. Statt 1500 (Netto!) muss ich nur mehr 400 zahlen. Verstehe ich das richtig?

Und noch dazu bekomme ich 1600 pro Familienmitglied noch gratis als Sahnehäubchen für die private Portokasse!


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 13:26
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Der arbeitslose EU-Ausländer kriegt erst dann ALG II, wenn er bereits eine gewisse Zeit den Sozialstaat unterstützt hat.
Um das vl. etwas zu präzisieren: EU-Bürger erhalten grundsätzlich die Grundsicherung für Arbeitssuchende, wenn Sie einen im SGB II genannten Aufenthaltszweck besitzen. Dafür infrage kommt der Arbeitnehmerstatus bzw. Selbstständigenstatus (dann besteht sofort ein Anspruch), die Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus für maximal 6 Monate bei einer Beschäftigungsdauer von unter einem Jahr und einem unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes/einer unverschuldete Aufgabe der Selbstständigkeit (bei einer Erwerbsdauer von mehr als einem Jahr besteht ein unbegrenzter Anspruch), ein Verwandschaftsverhältnis (die Regelungen sind etwas komplizierter, deshalb führe ich das nicht weiter aus) oder ein Daueraufenthaltsrecht


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17.04.2019 um 13:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Du willst also Gleichmacherei betreiben. Das geht aber nun mal nicht wenn es um Finanzen geht.
Es geht hier um die Verfassung und nicht um das, was du dir vorstellst.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:auch alle Ausländer aus Nicht-EU-Länder haben hier die gleichen Rechte
Wenn sie hierhin auswandern, um den zugesagten Beruf zu erhalten, natürlich. Wenn sie dann arbeitslos werden, kriegen sie wie jeder andere Resident hier BGE.
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Als Unternehmer würde ich mich drum reißen. Statt 1500 (Netto!) muss ich nur mehr 400 zahlen. Verstehe ich das richtig?
nein, das verstehst du völlig falsch. Als Unternehmer musst du den vereinbarten Lohn zahlen, und wenn der zusammen mit BGE eine Freigrenze übersteigt, wird dem Beschäftigten der Teil des SGE abgezogen, der die Freigrenze übersteigt.

Meine Güte, wir hatten das doch alles schon x Mal erklärt, warum muss man Quereinsteigern alles noch mal vorkauen?


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 13:49
Zitat von RealoRealo schrieb:Als Unternehmer musst du den vereinbarten Lohn zahlen, und wenn der zusammen mit BGE eine Freigrenze übersteigt, wird dem Beschäftigten der Teil des SGE abgezogen, der die Freigrenze übersteigt.
Das "solidarische Grundeinkommen" ist kein "bedingungsloses Grundeinkommen". Ich gehe vom bedingungslosen Grundeinkommen (Threadtitel) aus.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 13:56
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Das "solidarische Grundeinkommen" ist kein "bedingungsloses Grundeinkommen". Ich gehe vom bedingungslosen Grundeinkommen (Threadtitel) aus.
Solidarisches GE? Weil ich SGE geschrieben hab? Das war ein Tippfehler, der mir erst jetzt wo du es ansprichst aufgefallen ist. Was so ein falscher Buchstabe doch alles bewirken kann... :D


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 21:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ansonsten müsstest du konsequenterweise hingehen und sagen, auch alle Ausländer aus Nicht-EU-Länder haben hier die gleichen Rechte, können bedingungslos einen Sockelbetrag beziehen.
Dann produzierst du noch mehr Sogwirkung auf Menschen, welche nur das BGE abgreifen wöllten ohne zu arbeiten - aus dem Ausland.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn sie hierhin auswandern, um den zugesagten Beruf zu erhalten, natürlich. Wenn sie dann arbeitslos werden, kriegen sie wie jeder andere Resident hier BGE.
Um diese gehts aber nicht. Und es geht mir auch nicht primär um Nicht-EU-Ausländer, das war nur ein rhretorisches Argument.

Mir gings primär - und ich denke das war auch klar ersichtlich - nur um Ausländer aus der EU welche in ihrem Heimatland keine Arbeit haben und/oder auch keine wollen - und - in Deutschland auch keine Arbeit in Aussicht haben oder auch keine wollen (es geht also um die Sogwirkung auf solche Ausländer).

Wenn diese hier her kämen (hier natürlich dann ihren Wohnsitz hätten), was bekämen diese dann hier, wenn es ein BGE gäbe?

a) sie bekommen kein BGE, sondern andere Transferleistungen -> Ungleichbehandlung die du nicht willst und der Meinung bist, das wäre verfassungswidrig (was ich aber noch nicht glaube, das müssten wohl dann Richter entscheiden)

b) sie bekommen BGE -> dann generiert es eine Sogwirkung, aber du hast deine Gleichbehandlung

Also was würden solche EU-Ausländern bekommen, a oder b?

(nur um dieses Szenario ging es die ganze Zeit unter oben genannten Bedingungen, nichts anderes)


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 21:52
@Optimist

Die Verfassungswidrigkeit, ob echt oder nicht, wäre sowieso weitgehend egal, weil für das BGE das Grundgesetz sicherlich geändert werden müsste.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 21:53
Berichtigung - habe mich falsch zitiert:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ansonsten müsstest du konsequenterweise hingehen und sagen, auch alle Ausländer aus Nicht-EU-Länder haben hier die gleichen Rechte, können bedingungslos einen Sockelbetrag beziehen.
Dann produzierst du noch mehr Sogwirkung
Und das was oben zu viel war, sollte hier ran (das Unterstrichene):
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Mir gings primär - und ich denke das war auch klar ersichtlich - nur um Ausländer aus der EU welche in ihrem Heimatland keine Arbeit haben und/oder auch keine wollen - und - in Deutschland auch keine Arbeit in Aussicht haben oder auch keine wollen (es geht also um die Sogwirkung auf solche Ausländer, bzw auf Menschen, welche nur das BGE abgreifen wöllten ohne zu arbeiten - aus dem Ausland.).
@bgeoweh
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die Verfassungswidrigkeit, ob echt oder nicht, wäre sowieso weitgehend egal, weil für das BGE das Grundgesetz sicherlich geändert werden müsste.
denke ich auch, das käme noch hinzu.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 22:05
@Optimist

Tjo... das Mißbrauch des BGE zumindest versucht wird... davon ist auszugehen.
Und bei unseren stets überforderten Bürokraten wahrscheinlich auch noch nicht einmal schwierig.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

17.04.2019 um 22:06
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Und bei unseren stets überforderten Bürokraten wahrscheinlich auch noch nicht einmal schwierig.
Da hast du nicht aufgepasst, die Bürokraten werden doch abgeschafft, um das BGE zu bezahlen ;)


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17.04.2019 um 22:20
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:weil für das BGE das Grundgesetz sicherlich geändert werden müsste.
Ja sicher, das Recht auf Eigentum muss abgeschafft werden...$14.1, §14.2, §14.3 und §2.1, §2.2, §3.1, §8.1, §9.3, §11.1, §11.2, §12.1, §12.2, §12.3, §15, §17, §18, §19.1, §19.2, §19.3, §19.4, §23, §24.1, §24.2, §24.3, §24.4, §26.1, §28.1, §28.2, §33.1, §45, §74.7, §74.11, §74.12, §74.14, §79.3, §106.2.1, §106.2.2 usw....dann kann das eingeführt werden.


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17.04.2019 um 23:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Dieser Aspekt ist übrigens neu in dieser Diskussion
Ist er keineswegs. Er wurde von keiner geringeren als dir selbst schon vorgebracht, aber z.B. auch von mir. Eine deutsche Insellösung in Sachen BGE könnte nicht funktionieren. Das müsste wirklich EU-weit geregelt werden, so wie Pensionen und Renten.

Du hältst das für unmöglich? Man hat sich sogar über die Beschaffenheit von Bananen geeinigt. hat gedauert aber schließlich geklappt:
Die Verordnung (EG) Nr. 2257/94 ist eine Verordnung (EG) der EU-Kommission, die die Eigenschaften und Klassifizierungen eingeführter Bananen rechtlich verbindlich beschreibt. ...
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 2257/94 ist, die Bestimmungen der einzelnen Mitgliedsstaaten für Importbananen zu vereinheitlichen und einen Mindeststandard einzuführen, um die Qualität und den reibungslosen Transport der Früchte zu gewährleisten. ...
Die so genannten Bananenhände oder Cluster (mehrere Früchte an einem Stielstück) müssen über ein unversehrtes Stück Krone mit glatter Schnittstelle verfügen, die die einzelnen Bananen zusammenhält...
Wer das hinbekommt, der schafft auch ein europaweit geregeltes BGE ;-)


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