kuno7 schrieb:Warum, wenn es denn Wortwörtlich Bedingungslos wäre, dann müsstest du es für Jeden bereitstellen! Begrenzt man es auf Deutsche Staatsbürger oder in Deutschland wohnende, wäre es ja schon wieder nich mehr bedingungslos.
Das ist kein wirkliches Argument sondern reine Wortklauberei. Klar ist doch, dass ein deutsches BGE nicht für die ganze Welt gelten kann, ja, noch nicht mal für Österreich...
Wie dir selbst klar sein dürfte bezieht sich das Attribut "bedingungslos" auf den Vergleich zum aktuellen ALG II und seinen entwürdigenden Zuteilungsverfahren. Es versteht sich von selbst, dass ein im deutschen Grundgesetz als Bürgerrecht verankertes BGE auch nur für das deutsche Volk und seine Bürger gelten kann.
speziell
@Realo:
1. Die auch im Grundgesetz verankerten allgemeinen Menschenrechte gelten dagegen für alle Menschen, die sich auf deutschem Boden aufhalten.
2. Das deutsche Volk besteht aus Menschen mit deutschem Pass, ganz egal, welcher Nation sie ursprünglich entstammen. Da werden die Völkischen wieder ein bisschen herumheulen, aber der kranke Begriff "Biodeutsch" hat hier natürlich überhaupt nichts verloren, ich betonte das bereits mehrfach.