Fragender73 schrieb:Vielleicht auch noch mal die Ewigkeitsklausel ansehen
Artikel 79 Absatz 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Quelle: Wikipedia: Ewigkeitsklausel#:~:text=Artikel 79 Absatz 3 GG,Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Eindeutiger geht es nicht. Sonst muss man die BRD abschaffen.
Das nützt leider alles nichts, weil in den ersten 20 Paragraphen vom GG nicht definiert wird, an welchen Zahlen sich ein "menschenwürdiges Dasein" festmacht. Da steht nur, daß es sowas wie Menschenwürde gibt. Aber nicht, ob sich seinen Lebensunterhalt selber verdienen zu müssen menschenwürdig ist oder nicht.
Weil das nämlich damals, als dieses Gesetz geschrieben wurde, in der Wiederaufbauzeit nach dem Krieg, noch selbstverständlich war, daß jeder "nach seinem Vermögen zum Gemeinwohl beiträgt", indem er sich erst mal nach eigenem Vermögen um sich selber kümmert und diese Pflicht nicht ohne Notwendigkeit der Allgemeinheit aufhalst.
Aber das hat man mit Absicht damals nicht festgeschrieben, weil es die Tür Richtung verkappte Sklaverei hätte öffnen können, in einer Zeit vieler Flüchtlinge und Kriegsversehrter, die auf Hilfen angewiesen waren.
Der § 33 (1), bezieht sich nur auf "staatsbürgerliche" Rechte und Pflichten, die für alle die gleichen sind - der aber schon nicht mehr unter die "ewig unveränderlichen" Gesetze des GG fällt! (Da weder zu den ersten 20 Paragraphen gehörig noch irgendwie das Verhältnis Bund/Länder tangierend. Siehe oben. Nicht das ganze GG ist unveränderlich!)
Zitieren in Zusammenhang mit BGE müßte man hier eher die "Fürsorgepflicht des Staates", die dann in nachgeordneten Gesetzen (die ebenfalls jederzeit veränderbar sind!) festgelegt ist.
https://www.juraforum.de/lexikon/fuersorge Und dann dauert es anscheinend noch mal, bis man überhaupt in die Gegend konkreter Zahlen kommt, welches Existenzminimum der "Menschenwürde" noch entsprechen täte und welches nicht mehr, und wieviel Mitwirkungspflicht des Empfängers bestehen soll.