Linksextremismus - die vergessene Gefahr
06.03.2016 um 19:16@Aldaris
Artikel 20 (4) Grundgesetz beantwortet die Frage. Widerstand gegen solche Gruppen ist beinahe erwünscht, aber wenn möglich mit rechtsstaatlichen Mitteln.
Artikel 20 (4) Grundgesetz beantwortet die Frage. Widerstand gegen solche Gruppen ist beinahe erwünscht, aber wenn möglich mit rechtsstaatlichen Mitteln.