@nurunalanur:
Ich schätze deine Beiträge sehr, aber jetzt redest du Unsinn ! Was willst du uns hier von der Scharia erzählen? Sie existiere schon hier in Europa? Und sie bedeute Freiheit, Gleichheit, Demokratie, freie Meinungsäusserung usw...
Ähm wie hieß dieser Mufti doch gleich, der für Belgien die Scharia eingeführt haben wollte und meinte "Demokratie" sei die Hölle? - Das geht ja wohl kaum zusammen...
Im übrigen ist es nicht ok, sowas zu schreiben und dann nicht darauf einzugehen, was die Scharia eigentlich ist und man dafür einen extra Thread aufmachen solle. Den gibt es nämlich schon im Bereich Spiritualität: "Die Scharia von Pescado damals erföffnet worden.
Ich will dazu nur mal folgendes sagen:
Die Scharia ist das islamische Recht, das alle Bereiche des Lebens umfasst und nach göttlichen, unveränderbaren Regeln ordnet.
Das haben wir hier in Europa definitiv nicht !
Wir haben hier kein islamisches Recht und auch keines, welches nach göttlichen und unveränderbaren Regeln funktioniert.
Die konkrete Anwendung geschieht durch Fatwas, religiöse Gutachten oder Lehrentscheidung, die von Religionsgelehrten (Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.
Das haben wir hier auch nicht ! Und die Mehrheit will auch keine Muftis, welche nach ihrer Interpretation den Koran und die Sunna auslegen und daraus Fatwas macht.
Und mit Freiheit und Demokratie hat das schonmal gar nichts zutun !
Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische Rechtsschulen.Da es unter islamischen Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt, ist es nicht möglich von „der Scharia“ zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt.
Es kann also sein, dass bei den Sunniten gewisse Dinge anders gehandhabt werden als bei den Shiiten oder den Wahabiten usw...
Wir haben aber eine einheitliche Rechtssprechung und nach dieser sind alle gleich zu behandeln vor dem Gesetz !
Alles zwar Islam, aber eben doch nicht einheitlich in der Rechtssprechung. Und dann darf man sich auch berechtigterweise durchaus auch mal fragen: Was gilt denn da jetzt eigentlich?
Im Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge: Tariqa („der mystische Weg“), Haqiqa („Wahrheit“) und Ma'rifa („Erkenntnis“).
Für mich ist eine solche Ansicht, also als Basis für den Weg der Gottsuchenden, auf mystischer Ebene, auf der Suche nach Wahrheit (in der Rechtleitung Gottes) und als Weg der Erkenntnis (über Gottes Willen) durchaus nachvollziehbar. Aber nicht als staatliches Gesetz !!!
Die Scharia im Sinne von „Weg zur Tränke“, „deutlicher, gebahnter Weg“; auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“; abgeleitet aus den Weg weisen, vorschreiben (auch Gesetz)“ ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam.
Nun wird schon mehr deutlich, dass die Wege zur Tränke, oder anders ausgedrückt, die Rechtleitung durch den Koran zur Vorschrift und zum Gesetz wird und alle Lebensbereiche umfasst. Der nächste Schritt wäre dann, dass Gesetze einzuhalten zur Pflicht werden und damit jeder Verstoß auch entsprechend durch weltliche oder geistliche Instanzen geahndet werden... Ich glaube persönlich nicht, dass das im Sinne Mohammeds war und dass Gott das so gewollt hat.
Aber das ist Scharia ! Und die Mehrheit will hier so etwas ganz sicher nicht haben !
Der Begriff Schari'a bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Gottes. Die Gesetze der Schari'a sind für alle Menschen in einer islamischen Gesellschaft verbindlich, auch für Nichtmuslime.
Und wer will das hier und wo soll das hier bereits existieren in Europa?
Das islamische Gesetz regelt alle äußeren Beziehungen und Verpflichtungen (forum externum) des Menschen zu Gott und zu den Mitmenschen. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott, „gottesdienstliche Handlungen“, erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen, stets dem Gesetz entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Schari'a nicht. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist.
Das wird nun schon recht "streng" gehandhabt ! Das islamische Gesetz regelt also alles ! Und es "achtet" auch darauf, dass die religiösen Verpflichtungen auch erfüllt und eingehalten werden !
Frage: Wie kann ein Gesetz darauf achten, dass religiöse Verpflichtungen auch eingehalten werden? Das Gesetz kann es nicht selbst ! Also bedarf es wieder des Menschen, der als Kontrollinstanz zum Richten diese Funktion erfüllt. Auch das ist meiner Ansicht nach nicht aus dem Koran ableitbar, sondern eine vom Menschen selbst erdachte Konstruktion. Viel besser eignet sich da eine Art Selbstkontrolle unter Glaubensgeschwistern - Das ließe sich aber eben nur machen, wenn islamische Glaubensregeln nicht gleichzeitig staatliche Gesetze sind. Das ist aber eben bei den meisten islamischen Staaten, in denen die Sharia gilt, der Fall. Folglich muss es eine staatliche Kontrollinstanz geben, die darauf achtet, dass das Gesetz auch erfüllt wird und wenn nicht, muss auch entsprechendes Fehlverhalten geahndet werden. Ob das so in diesem Sinne wirklich nach dem Willen Gottes oder Mohammeds jemals beabsichtigt war, möchte ich auch mal zur Diskussion stellen.
Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Schari'a das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (dhimma) insofern, als ihre öffentliche Lebensführung dem Islam und den Muslimen in keiner Weise hinderlich sein darf.
Die Einheit zwischen Religion und Recht bringt in einem theokratischen Staatswesen auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich, die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart (deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht.
Bitte, wir haben hier keine Einheit zwischen Religion und Recht bzw. Religion und Staat ! Und die Mehrheit will das auch nicht !
„Rechte und Ansprüche der Menschen erscheinen grundsätzlich nur als Reflexe religiöser Pflichten. Daher ist die Freiheit des Einzelnen im Scheriatrecht weit mehr eingeschränkt als im abendländischen Recht.
Scharia bedeutet somit auch "Einschränkung" der Freiheit ! Glaube sollte aber befeien und frei machen und nicht (unnötig) einschränken. Ausserdem darf es im Glauben keinen Zwang geben. Shariarecht als religiöses Gesetz, welches gleichzeitig staatliche Rechtsordnung ist, ist aber Zwang ! Denn zuwiderhandlungen werden geahndet !
Und da sprichst du von Scharia ist Freiheit? Diese Art von Freiheit will hier die Mehrheit sicher nicht !
Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).
Frage: Kann das überhaupt jeder Muslim? Gebieten was recht ist, verbieten was verwerflich ist? Dazu bedarf es erst einmal eines intensiven Koranstudiums, um das überhaupt wissen zu können. Aus dieser Mitverantwortung für andere und nicht nur sich selbst entstehen dann leider auch solche Probleme wie Ehrenmorde, Zwangsheirat usw... Einfach aus dem Grunde, weil sich Verwandte in die Angelegenheiten eines Familienmitgliedes einmischen und sich in der Pflicht sehen, gewisse Dinge mitzuregeln. Ich frage mich allerdings, ob es Recht ist, zu verurteilen und die Justiz dabei auch noch mitzuverkörpern? Jemanden auf etwas hin zu weisen, aufmerksam zu machen, ihn zu erinnern: Du bewegst dich nach meiner Ansicht nicht mehr im Islam - Das denke ich mal, ist legitim.
Mehr aber nicht !
Gott gilt in diesem Rechtssystem als der oberste Gesetzgeber; sein Gesetz ist ein Teil der göttlichen Offenbarung im Koran. Unbestritten gilt im sunnitischen Islam der Koran als die primäre Quelle des Rechts. Es ist ein von Gott gewolltes, von ihm verordnetes Recht - offenbart nach islamischer Auffassung durch seinen Gesandten Mohammed. Der Koran enthält jedoch nur einzelne Anweisungen, die lediglich als Grundlage einer allgemeinen, umfassenden Gesetzgebung gelten können und von der Gelehrsamkeit stets als solche verstanden worden sind. Schon früh in der islamischen Geschichte trat daher neben den Koran als Quelle des Rechtes die Sunna - das vorbildliche Handeln und Reden des Propheten Mohammed - in den Vordergrund und war Mittelpunkt des Interesses der Rechtsgelehrsamkeit, außerkoranische Fragen des Rechts durch zunächst mündlich überlieferte Aussagen des Propheten interpretierend zu beantworten.
Wir haben hier in unserer Gesetzgebung weder den Koran, noch die Sunna als Grundlage !
Die Schari'a unterteilt die Menschen und Völker je nach ihrem Glauben und ihrem Verhältnis zum islamischen Staat in verschiedene rechtliche Kategorien, die den Rechtsstatus einer Person festlegen:
Bürger des islamischen Staates:
Muslime - sie haben alle Rechte und Pflichten.
Dhimmis - Schutzbefohlene („Buchbesitzer“, Monotheisten), die eingeschränkte Rechte haben, Sondersteuern zahlen müssen, aber staatlicherseits geschützt sind und keinen Kriegsdienst leisten müssen.
Bürger fremder, nicht-islamischer Staaten:
Harbis - Nicht-Muslime, die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befinden. Die Scharia gebietet es, diese Menschen zu töten. Frauen, Kinder und nicht am Kampf beteiligte Männer wie z.B. Mönche, sind jedoch gesondert geschützt. Rechte wie das Recht auf Eigentum haben Harbis nicht, so darf beispielsweise ihr Eigentum als Kriegsbeute genommen werden.
Sowohl Bürger des islamischen Staates als auch fremder Staaten werden als Mu'ahids bezeichnet, wenn sie nicht Muslime sind, sie aber den islamischen Staat anerkennen und einen Friedensvertrag mit ihnen geschlossen haben. Sie zu töten ist eine schwere Sünde, ihre Rechte müssen geachtet werden.
Über diese allgemeine Einteilung hinaus gibt es auch Unterschiede innerhalb der genannten Gruppe; so haben Frauen im islamischen Erb- bzw. Familienrecht nicht die gleichen Rechte wie Männer. Speziell im Erbrecht sind sie benachteiligt, haben auf der anderen Seite jedoch - anders als Männer - auch keine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Familienmitgliedern. Das islamische Völkerrecht (siyar) regelt die Rechtsstellung der nichtmuslimischen Frauen indes z. T. günstiger als die der nichtmuslimischen Männer.
Solche Unterschiede machen unsere staatlichen Gesetze auch nicht, vor dem Gesetz sind erst einmal alle gleich !!
Die fünf Kategorien
Die Schari'a als die Summe der islamischen Pflichtenlehre teilt die menschlichen Handlungen in fünf Kategorien ein, die wie angegeben bewertet werden:
pflichtmäßige Handlungen: (فرض fard oder واجب wādschib) – diese Handlung wird belohnt, ihr Unterlassen bestraft. Unterschieden wird zwischen persönlichen Pflichten (فرض العين fard al-ayn), denen jeder Muslim nachkommen muss, und gemeinschaftlichen Pflichten (فرض الكفاية fard al-kifāya „Pflicht des Genügeleistens“), bei denen es ausreicht, wenn eine ausreichende Anzahl der Muslime daran teilnimmt. In die erste Kategorie fällt z.B. das fünfmalige tägliche Gebet (صلاة, koranisch صلوة salat), in die zweite der Dschihad.
empfehlenswerte Handlungen: (مندوب mandūb oder مستحب mustahabb oder سنة sunna) – diese Handlung wird belohnt, ihr Unterlassen nicht bestraft.
erlaubte, indifferente Handlungen: (مباح mubāh oder halal) – das Individuum selbst kann über die Unterlassung bzw. Ausführung einer Tat bestimmen. Das Gesetz sieht in diesem Fall weder Belohnung noch Bestrafung vor.
verwerfliche, missbilligte Handlung: (مكروه makrūh) – es sind Handlungen, die das Gesetz zwar nicht bestraft, deren Unterlassung jedoch gelobt wird.
verbotene Handlung: (حرام harām) – der Täter wird bestraft, der Unterlasser solcher Handlungen gelobt.
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (hudud) im Diesseits geahndet: Alkoholgenuss, Unzucht, die falsche Bezichtigung der Unzucht, Diebstahl, Geschlechtsverkehr zwischen Männern und die Apostasie; letztere wird vor allem durch die Sunna des Propheten Mohammed und nicht durch koranische Strafbestimmungen geahndet.
Unsere Gesetze verbieten weder Alkoholgenuss, noch Homosexualität oder Apostasie und so etwas wird auch nicht unter Strafe gestellt. Lediglich Diebstahl fällt darunter.
In der Türkei wurde die Schari'a im übrigen mit der Verfassung vom 20. April 1924 unter Mustafa Kemal Atatürk abgeschafft. Andererseits ist es „unlogisch, widersprüchlich und unsinnig, wenn ein Mensch behauptet, er sei zwar Muslim, aber gegen die Scharia. Die Scharia ist ein heiliger Begriff. Islam und Scharia sind gleichbedeutend.“
In europäischen oder amerikanischen Ländern sowie in sonstigen nicht islamisch geprägten Ländern der Welt hat die Schari'a keine Rechtswirkung !!
Rechtliche Gültigkeit haben in den jeweiligen Ländern allein die jeweiligen Rechtsnormen der Staaten !