Individualist schrieb:Natürlich hängt die Ausschüttung von Börsengewinn ab, ein Unternehmen was nur Miese macht schüttet keine Gewinne aus während die Anleger bei Kurserhöungen in der Regel auch höhere Gewinne erwarten
Nein, eben nicht. Ein Unternehmen macht seinen Gewinn durch seine Unternehmerischen Aktivitäten die auch Unternehmenszwecke Tätigkeiten umfassen kann.
Dieser Gewinn ist aber unabhängig von Aktienhandel an der Börse. Ein Unternehmen kann Miese machen und dennoch Dividende zahlen z.B aus Rücklagen. Auch kann ein Unternehmen miese Machen und dennoch einen Rekordbörsenkurs aufweise.
Der Kurs an der Börse ergibt sich aus Angebot und Nachfrage der an der Börse gehandelten Aktien.
und diese Handel läuft unabhängig von den Vorgängen im Unternehmen.
Individualist schrieb:Vor wem denn?
Im Zuge des Vorstandes vor den Aktionären,damit man im Posten bleibt, wie hier schon erwähnt eventuell auch vor Fremdkaptialgebern,
Individualist schrieb:Kapitalerhöhungen können alles mögliche sein, auch die Aufnahme eines Kredites. davon spreche ich auch gar nicht.
Nein, das ist keine Kapitalerhöhung
günstigeren Ertragslage, sodass der betriebliche Break-even bei geringerem Fixkostenniveau früher erreicht wird (operating leverage).
Kapitalerhöhungen bei der AG [Bearbeiten]Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden
Effektive Kapitalerhöhung [Bearbeiten]Hier unterscheidet das Gesetz die ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung. Diese Formen stellen Außenfinanzierung dar, weil der Mittelzufluss von Quellen außerhalb der Gesellschaft erfolgt.[3]
Regelfall der Kapitalerhöhung bildet der Zufluss neuen Kapitals durch eine ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 182 bis § 191 AktG). Sie setzt einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung voraus (§ 182 AktG) und wird durch Ausgabe junger Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis, der nicht unter dem Nennwert liegen darf (§ 9 AktG), umgesetzt.
Bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 bis § 201 AktG) liegt vor, wenn nach einem entsprechenden Hauptversammlungs-Beschluss die Erhöhung des Grundkapitals nur insoweit durchgeführt werden soll, als von einem Umtausch- oder Bezugsrecht durch Aktionäre Gebrauch gemacht wird (§ 192 AktG). Sie
sichert Ansprüche auf Aktien, die sich aus Umtausch- und Bezugsrechten von Wandelobligationen oder Aktienoptionsprogrammen ergeben,
bereitet Fusionen vor oder
ermöglicht die Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Bezug neuer Aktien.
Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.
Wikipedia: KapitalerhöhungIndividualist schrieb:Dass Wertlose Aktien verkauft werden kann dem Unternehmen egal sein.
richtig erkannt. Wenn es gut läuft schon.
so und einfach mal Nachlesen, damit wir hier nicht wieder Endlos festsitzen.
Der Börsenkurs ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Finanzinstruments oder eines anderen an einer Börse gehandelten fungiblen Wirtschaftsgutes, beispielsweise eines mineralischen Rohstoffes wie Erdöl, Kupfer, Gold oder eines landwirtschaftlichen Produktes (Weizen, Mais, Soja et cetera).
Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am gehandelten Gut. Grundsätzlich nehmen die Börsenmakler zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche, sog. „Orders“ entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs der größte Umsatz (an Aktien) zustande kommt, also möglichst viele der vorliegenden Kauf- und Verkaufswünsche erfüllt werden[1].
Wikipedia: AktienkursUnterteilung nach Primärmarkt und Sekundärmarkt [Bearbeiten]Weiter kann jeder dieser Finanzmärkte unterteilt werden in
Primärmarkt
Sekundärmarkt
Die Erstausgabe von Finanzkontrakten,
das heißt die Emission erfolgt auf dem Primärmarkt. Die emittierten Finanzkontrakte sind in der Regel als Wertpapiere verbrieft und können aufgrund ihrer
Fungibilität nach der Emission auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden. Der Handel der Finanzkontrakte auf dem Sekundärmarkt erfüllt für die Finanzmarktteilnehmer eine wichtige Funktion. Durch diesen Handel wird die Liquidität gefördert, die für die Preisbildung eine wichtige Rolle spielt. Ein liquider Markt ermöglicht den Inhabern von Finanzkontrakten die Möglichkeit, diese jederzeit zu veräußern. Durch den Sekundärhandel an einer Börse finden die Kontrakte jederzeit einen Käufer mit den richtigen Präferenzen bezüglich Laufzeit, Betrag und Risiko. Hierdurch wird die gesamtwirtschaftliche Kapital- und Risikoallokation opt
Wikipedia: Finanzmarkttheorie