Fierna schrieb:Wann soll das passiert sein und welche Formen von Sanktionen waren das?
https://www.gvw.com/aktuelles/newsletter/gvw-newsletter/november-2018/die-us-secondary-sanctions-gegen-den-iran-risiken-fuer-eu-unternehmen.html[...]Konsequenzen der Aufkündigung des JCPOA
Das erneute Inkrafttreten der US-Iransanktionen hat auf US-Unternehmen nur geringe Auswirkungen. Bereits seit 1995 besteht ein Totalembargo der USA gegen den Iran, das es „US-Personen“ grundsätzlich verbietet, Geschäfte mit Iran-Bezug vorzunehmen. Daran hatte der JCPOA nichts geändert; deshalb ist insoweit auch dessen Aufkündigung ohne Bedeutung. Stattdessen hat das erneute Inkrafttreten der US-Iransanktionen infolge der Aufkündigung des JCPOA hauptsächlich Auswirkungen auf Nicht-US-Unternehmen. So nehmen die USA für sich in Anspruch, in bestimmten Fällen auch Geschäfte ohne jeglichen US-Bezug zu verbieten und deren Vornahme durch Nicht-US-Personen zu sanktionieren (sog. „secondary sanctions“). Zur Aufhebung (nur) dieser „secondary sanctions“ hatten sich die USA in dem JCPOA verpflichtet, und ebendiese „secondary sanctions“ sind nunmehr nach Ablauf der „wind-down periods“ in vollen Umfang wieder in Kraft getreten. Während vor Inkrafttreten des JCPOA die US- und EU-Sanktionen gegen den Iran in weiten Teilen ähnlich ausgestaltet waren, ist die weite extraterritoriale Ausdehnung des US-Sanktionsrechts für EU-Unternehmen nunmehr insbesondere deshalb spürbar, da ihnen nach US-Recht jetzt Geschäfte untersagt werden, die sie nach EU-Recht tätigen dürfen.
Inhalt und Umfang der „secondary sanctions“
Die US „secondary sanctions“ gegen den Iran verbieten Nicht-US-Personen nicht jegliche Art von Geschäften mit Iran-Bezug. Untersagt sind nur Geschäfte mit bestimmten Personen, die auf der Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN-Liste) der USA mit dem Zusatz „subject to secondary sanctions“ aufgeführt sind, sowie Geschäfte mit Bezug zu bestimmten Wirtschaftsbereichen. Während nach Ablauf der ersten „wind-down period“ Sanktionen in Bezug auf den Handel mit iranischen Rial, iranischen Staatsanleihen sowie mit Gold oder Edelmetallen, Sanktionen gegen den iranischen Automobilsektor sowie Sanktionen in Bezug auf den Verkauf, die Lieferung oder den Transfer von Graphit, Roh- oder Halbfabrikaten und Software zur Integration industrieller Prozesse in den Iran wieder in Kraft getreten waren, sind zum 5. November 2018 die US-Iransanktionen betreffend den Schifffahrt-, Schiffbau- und Hafensektor, den Öl- und petrochemischen Sektor, den Energiesektor sowie den Versicherungs- und Bankensektor erneut wirksam geworden.[...]
Da kannst du noch so drum rumreden, dass die Sanktionen ja nicht gegen die souveränen Staatsmitglieder der EU verhängt wurden, was nach internationalem Recht vermutlich ohne nicht praktikabel ist. Fakt bleibt, dass ein enormer Druck bleibt. Da kann die EU aucb mit INSTEX oder "wir umgehen die Sanktionen nicht, wir schützen uns vor den Sanktionen" nicht wirklich gegensteuern. Die Unternehmen sind ja nicht blöde und riskieren für eine Handvoll Dollar aus dem Iran Millionenverluste aus Geschäften mit den USA. Zumindest alle Unternehmen einer gewissen Größenordnung, die nicht gerade auf den Nahost spezialisiert sind; und das dürfte die große Mehrheit sein.
Genau das gleiche Verfahren mit Sanktionen gegen Private wurde ja auch kürzlich wiederholt.