DIE LINKE
31.05.2018 um 19:17Mittelscheitel schrieb:Beim Harzen stört mich als Chroniker vor allem die Kürzung bei Aufenthalten in Krankenhäusern oder RehaeinrichtungenDiese Kürzungen sind meines Wissens nicht rechtens
Habe es eben auch mal schnell rausgesucht
Im vergangenen Jahr urteilte das Bundessozialgericht in Kassel, dass auch bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, Arbeitslosengeld II (ALG II) Auszahlungen nicht gekürzt werden dürfen. Zuvor war es die gängige Praxis der Argen entsprechend der Anzahl der Tage den ALG II Regelsatz zu kürzen. In der Entscheidung (Az. B 14 AS 22/07 R) erklärte der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Anrechnung der Krankenhausverpflegung ans Alg II für rechtswidrig.https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-zurueckerstattung-der-krankenhaus-kuerzung