Schauen wir uns einfach 2 Dinge an, die wir zu der Begründung feststellen können. ( Abgesehen davon, dass er zuerst 19 mal einstach, sie dann aus dem Fenster wirft und dann ihre Kehle durchschneidet)
lawine schrieb:Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe.
Hier scheint ja die Kammer der Ansicht zu sein, dass er, weil er Muslim ist und denkt er ist Herr über das Leben der Frau, nicht wissen kann, dass seine Beweggründe nieder sind.
Das muss ich deshalb annehmen, da ja eine Zeugin folgendes aussagte:
lawine schrieb:Eine weitere Zeugin – eine Polizistin, die nach den tödlichen Stichen am Tatort war – hatte laut der „Lausitzer Rundschau“ im Prozess ausgesagt, dass der Mann ihr erklärt habe, "wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten". Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran.
Also, wir haben einen Mann der der Meinung ist, über das Leben und den Tod seiner Frau entscheiden zu dürfen, weil... ja weil er ein Mann ist und sie seine Frau.
Das ist in seinem Hirn, wo sich offenbar islamistischer Scheiß befindet, so verankert.
Tussinelda schrieb:ich muss Dich nicht verbessern, denn Du erfindest einfach etwas, das ich nicht schrieb, ganz einfach. Das es mir schwerfallen würde ist nur eine weitere Unterstellung unter vielen......
Gut dass du auch gleich wieder da bist, da habe ich noch weitere Sachen für dich.
Als UserIN ( na schau wie toll ich das mache), die hier immer sehr auf Frauenrecht und Feminismus wert legt, also für mich nur scheinbar aber das weißt du ja, ist es doch höchst irritierend, wenn dir als Reaktion auf das Urteil (nicht Mord) und das Strafmaß nur Folgendes einfällt:
Tussinelda schrieb:Ich denke nicht, dass 13 Jahre als Kuscheljustiz bezeichnet werden können.
Hm, also als Feministin und Frauenrechtlerin hast du eindeutig den Beruf verfehlt. Das ist eher Realsatire was du hier ablieferst.