Migrantengewalt in Deutschland
10.06.2017 um 10:36Die deutsche Rechtsprechung kämpft schon seit Jahrzehnten mit dem § 211 StGB, den es in dieser Form auch in keiner anderen Rechtsprechung gibt, ausser der Schweiz, aber nicht in Österreich. Insofern ist die Diskussion nicht neu. Neu ist, soweit ich das beobachtet habe, dass die Gerichte immer mehr zögern, Mord zu finden und auf Totschlag ausweichen. Ich denke das liegt daran, dass die Gerichte durch diese nicht endende Diskussion verunsichert worden sind. Der BGH hat da auch nicht unbedingt Klarheit geschafft und der derzeitige Justizminister hat einen m.E. völlig unbrauchbaren Diskussionsvorschlag gemacht.
Die Problematik hat durch die sogenannten "Ehrenmorde" auch beim BGH an Brisanz gewonnen.
Ich möchte die Thematik hier nicht in eine juristische Fachdiskussion gehen lassen, denn das wäre wohl weit vom Thema des Threads weg. Wen das allerdings interessiert und wer keine Angst vor einer tiefen und fachspezifischen Diskussion hat, dem kann ich den Artikel von Gunnar Helmers empfehlen, der eine interessante Meinung vertritt und diese interessant begründet (als Kantianer bin ich da sehr angesprochen). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-02/index.php?sz=8
Wie gesagt: ich denke, die Klärung des § 211 ist wirklich überfällig, und das hat nichts mit Ausländern zu tun. Die Situation, in der sich die deutsche Rechtsprechung derzeit befindet, hinsichtlich des § 211, wäre auch in einem Deutschland ohne jede Ausländer nicht anders.
Die Problematik hat durch die sogenannten "Ehrenmorde" auch beim BGH an Brisanz gewonnen.
Ich möchte die Thematik hier nicht in eine juristische Fachdiskussion gehen lassen, denn das wäre wohl weit vom Thema des Threads weg. Wen das allerdings interessiert und wer keine Angst vor einer tiefen und fachspezifischen Diskussion hat, dem kann ich den Artikel von Gunnar Helmers empfehlen, der eine interessante Meinung vertritt und diese interessant begründet (als Kantianer bin ich da sehr angesprochen). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-02/index.php?sz=8
Wie gesagt: ich denke, die Klärung des § 211 ist wirklich überfällig, und das hat nichts mit Ausländern zu tun. Die Situation, in der sich die deutsche Rechtsprechung derzeit befindet, hinsichtlich des § 211, wäre auch in einem Deutschland ohne jede Ausländer nicht anders.