Tussinelda schrieb:aber warum? Erkläre mir das doch mal bitte
Ich bin zwar nicht der Angesprochene, habe aber trotzdem ein paar Ideen dazu.
Grundsätzlich verstehe ich natürlich deine Bedenken. Es stimmt schon, dass jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft hat und kriminell ist , grundsätzlich wie ein anderer deutscher Krimineller behandelt werden soll. Und nicht anders, weil seine Eltern eingewandert sind und er einen fremden Namen hat.
Nun erstmal zu einer möglichen Statistik. Fakt ist, wie es Homophobe Angriffe von Neonazis gibt, gibt es sie auch vermehrt von Leuten aus Ländern aus dem arabischen Raum. Es wäre möglich, dass die Tat auch einen ideologischen oder kulturellen Hintergrund hat, das muss natürlich erst noch ermittelt werden. Und dann lohnt es sich schon, das zu sammeln. Statistiken gibt es auch über linke und rechte Straftäter und die Datei Gewalttäter Sport. Das macht man um sich mit den Ursachen auseinanderzusetzen und Präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Und generell kann ich es schon verstehen, wenn sich die Leute Gedanken machen, ob man solchen Leute nicht irgendwie die Staatsbürgerschaft aberkennen kann und sie ausweisen sollte. Bei einem der nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat und nirgendwo anders irgendwie hin könnte, ist es halt völlig utopisch den abzuschieben. Klar, gibt es sicher genug Deutsche die Jagd auf Homosexuelle machen, auch ohne politischen Hintergrund. Aber ich finde man muss alles erdenkliche tun, um die Opfer zu schützen. Vielleicht waren die Opfer ja auch Araber, mal ganz theoretisch. Aber die sind halt nicht kriminell und wären vllt selbst dankbar drum.
Und sollte man durch eine mögliche Statistik sehen, dass solche Angriffe vermehrt von Leuten kommen, die nicht nur mit der deutschen Staatsbürgerschaft geboren wurden, sollte man vllt solche Einstellungen noch intensiver in Einbürgerungsverfahren prüfen.
Nochmal zum konkreten Fall den Bogen gespannt. Und eben unter Vorbehalt , dass er sich schuldig gemacht hat, ist der Mensch wirklich eine tickende Zeitbombe, dem ich nicht in Augsburg auf der Straße sehen will. Das kann man über viele Gewalttäter sagen, aber bei ihm ist es ja noch so, dass ihm im alten Verfahren eine dissoziale und narzisstische Störung bescheinigt wurde und allein während der U-Haft zig Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden. Das heißt meistens, dass der Mensch mindestens bis zum 40. Lebensjahr so weitermachen wird. Mehr als ein paar Jahre wird er aber für die Tat nicht bekommen können, und dann? Am liebsten wäre mir ja eine Sicherungsverwahrung, auch weil die Leute in jedem Land natürlich vor sowas sicher sein sollten. Das wird aber schwierig werden, besonders weil es erst eine lange Haftstrafe war und dann noch Jugendstrafrecht. Von den Formalien dürfte es aber ausreichen, wenn wieder ein paar Jahre an Strafe für den Fall verhängt werden.