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Migrantengewalt in Deutschland

59.465 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

24.03.2025 um 23:49
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Gilt auch für ihn
Da muss ich dir Recht geben.
Ich habe hier im Forum den Mörder von Keziah und ihrem ungeborenen Baby auch als Monster/Unmensch betitelt und der Beitrag wurde gelöscht und ich verwarnt, dass man sowas hier nicht lesen möchte.

Fällt natürlich schwer, solche Menschen als Menschen anzusehen oder zu betiteln, aber sie sind es. Nur halt keine "normalen" Menschen, sondern geisteskranke, die nicht in eine Gesellschaft sondern eingesperrt gehören.


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 07:34
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Nicht vergessen:
Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Gilt auch für ihn. 🤷‍♂️
Und was ist mit Art 2 (2)? Die Würde ist nach deiner Sicht wohl wichtiger als Leben und körperliche Unversehrtheit? Gilt vermutlich nicht für Opfer von Gewaltverbrechen.


Dem „armen Täter“ muß unbedingt geholfen werden, das Opfer (so es denn noch lebt) hat sich gefälligst selbst zu helfen..


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 09:07
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Und was ist mit Art 2 (2)? Die Würde ist nach deiner Sicht wohl wichtiger als Leben und körperliche Unversehrtheit? Gilt vermutlich nicht für Opfer von Gewaltverbrechen.
Solcher Schwachsinn ist einer kommentierung nicht würdig.


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 09:27
@stereotyp
Also, wer Artikel des GG mit Füßen tritt muß auf jeden Fall nach Art 1 geschützt werden?
Das Einzige, was ich dem Täter zugestehe, ist den Rest seines Lebens in der geschlossenen Psychatrie zu verbringen, dessen ist er würdig.
Im Knast (oder gar im Knast in seiner Heimat) hätte er wohl keine friedliches Restleben mehr.


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 12:01
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Also, wer Artikel des GG mit Füßen tritt muß auf jeden Fall nach Art 1 geschützt werden?
Ganz genau. Das besagt art. 1.


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 17:53
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Und was ist mit Art 2 (2)? Die Würde ist nach deiner Sicht wohl wichtiger als Leben und körperliche Unversehrtheit? Gilt vermutlich nicht für Opfer von Gewaltverbrechen.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ganz genau. Das besagt art. 1.
Ihr solltet Gesetze möglichst auch vollständig zitieren:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Quelle: Art. 1 GG
Das Grundgesetz bindet den Staat und beauftragt ihn mit dem Schutz der Menschenwürde. Dass Privatpersonen sie "mit Füßen treten" ist natürlich nicht zu dulden, aber erstmal kein "Problem" des Grundgesetzes, da hier nicht staatliches Handeln unmittelbare (!) Quelle dieser Verletzung ist.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Quelle: Art. 2 GG
Die Freiheit von Personen darf aufgrund Gesetzes in bestimmten Fällen eingeschränkt werden, z.B. durch Freiheitsentzug (d.h. beispielsweise eine Haftstrafe), dies muss aber nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten erfolgen und eben nicht willkürlich. Daraus lässt sich unmittelbar ableiten, dass geltende Gesetze auf alle Personen gleichermaßen anzuwenden sind und diese dabei gleichbehandelt werden müssen, wenn das Gesetz nicht im konkreten Fall eine Ungleichbehandlung vorsieht (z.B. durch Berücksichtigung von Faktoren wie Staatsbürgerschaft, Familienstand usw.). Wenn die geltende Gesetzeslage keine Möglichkeit vorsieht, eine Rückkehr zu verhindern, dann ist das eben zwingend so anzuwenden.


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Migrantengewalt in Deutschland

gestern um 18:47
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Grundgesetz bindet den Staat und beauftragt ihn mit dem Schutz der Menschenwürde. Dass Privatpersonen sie "mit Füßen treten" ist natürlich nicht zu dulden, aber erstmal kein "Problem" des Grundgesetzes, da hier nicht staatliches Handeln unmittelbare (!) Quelle dieser Verletzung ist.
Art. 1 abs.1s.1 steht aber insofern allein, dass er gilt egal, was die Person zuvor gemacht hat. Und darum ging es.


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