Migrantengewalt in Deutschland
07.01.2024 um 16:01Danke @sooma
Den Wiki-Eintrag hatte ich auch gesehen, zur Staatsangehörigkeit das gefunden:
Aus deinem anderen Link geht folgendes hervor:
Bedeutet das, dass sie durch die dt. bzw die libanesische Staatsangehörigkeit vor Abschiebung geschützt sind? Weil in den Libanon grundsätzlich nicht abgeschoben werden kann?
Und kann man nicht in Ausnahmefällen die dt. Staatsangehörigkeit auch dann aberkennen, wenn es keine weitere Staatsangehörigkeit gibt?
Denn dann kämen sie ja zumindest in Abschiebehaft.
Den Wiki-Eintrag hatte ich auch gesehen, zur Staatsangehörigkeit das gefunden:
Daraufhin durchsuchten Beamte die Wohnung und fanden Heroin und libanesische Blanko-Geburtsurkunden.[7]
Die Behörde wirft den Angeklagten, die alle die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, schweren Bandendiebstahl, Brandstiftung und besonders schwere Brandstiftung vor.[32][36]
Bei der Razzia wurden außerdem zwei Mitglieder des Clans verhaftet; darunter ein Intensivstraftäter, der als abgelehnter Asylbewerber mit 16. Duldung in Berlin lebt, da dessen Abschiebungen in den Libanon von diesem Staat abgelehnt werden.[58]Quelle: Wikipedia: Remmo-Clan
Aus deinem anderen Link geht folgendes hervor:
Der Bereich "Clankriminalität" im Umfeld der Organisierten Kriminalität (OK) wurde in Deutschland im Jahr 2022 vorrangig durch deutsch dominierende Gruppen bestimmt (32,6 Prozent). Dahinter folgen türkische und libanesisch dominierende Gruppen. Eine häufig vertretene Volksgruppe ist dabei die Mhallamiye, eine arabischsprachige Volksgruppe aus der Türkei und dem Libanon.
Zu den bekanntesten Clans dieser Herkunft zählen u.a. der Miri-Clan und der Remmo-Clan.Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1058034/umfrage/verteilung-der-staatsangehoerigkeiten-bei-der-clankriminalitaet-in-deutschland/
Laut Quelle ist Clankriminalität "bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung." Im Jahr 2018 wurden vom Bundeskriminalamt erstmals Daten zur Kriminalität von Mitgliedern ethnisch abgeschotteter Subkulturen (sog. Clankriminalität) erhoben.
Bedeutet das, dass sie durch die dt. bzw die libanesische Staatsangehörigkeit vor Abschiebung geschützt sind? Weil in den Libanon grundsätzlich nicht abgeschoben werden kann?
Und kann man nicht in Ausnahmefällen die dt. Staatsangehörigkeit auch dann aberkennen, wenn es keine weitere Staatsangehörigkeit gibt?
Denn dann kämen sie ja zumindest in Abschiebehaft.