Migrantengewalt in Deutschland
09.01.2023 um 15:53@bgeoweh
Als Ergänzung dazu noch:
Sieht das Gesetz eine bestimmte Maßnahme als Alternative zur einer Strafe (genauso aber auch wie ein bestimmtes Strafmaß, was man gerne verhängen würde) nicht vor - so kann man diese oder jene Maßnahme als Alternative auch nicht verhängen - genauso wie man dann auch nicht jedes Strafmaß verhängen dürfte oder?
Als Ergänzung dazu noch:
rhapsody3004 schrieb:Jeder ist gleich zu behandeln, so lange keine sachlichen Gründe je nach Einzelfall eine Ungleichbehandlung trotz gleichem Vergehen oder Verbrechen in Sachen Bestrafung bzw. Strafmaß rechtfertigen.Diese Ungleichbehandlung dürfte dann aber auch nur auf Grundlage von bestehenden Gesetzen beruhen oder?
Sieht das Gesetz eine bestimmte Maßnahme als Alternative zur einer Strafe (genauso aber auch wie ein bestimmtes Strafmaß, was man gerne verhängen würde) nicht vor - so kann man diese oder jene Maßnahme als Alternative auch nicht verhängen - genauso wie man dann auch nicht jedes Strafmaß verhängen dürfte oder?