THX1138 schrieb:Exakt, das tut ja der Angreifer auch.
Sein Weg, Seine Entscheidung.
Genau, das ist der Punkt. Wer etwas herausfordert, muss mit den Konsequenzen leben.
cejar schrieb:Aber - das Thema Notwehr bringt Jahr für Jahr tausende Jurastudenten zum Schwitzen, es ist nicht so einfach wie es scheint. Nichtsdestotrotz bekommst Du in der Regel keine Probleme wenn Du Dich verteidigst, auch bis zum Tod wenn Du um Dein leben fürchten musst. Wenn Du aber einer Dame, die Dir mit dem Krückszock droht einen heftigen Faustschlag versetzt so dass Sie Hirnblutungen erleidet und stirbt, dann musst Du dem Richter schon erklären, warum derr Faustschlag das geeignetere Mittel als weglaufen gewesen wäre.
In meinem Fall wäre es ganz einfach. Ich bin eine zierliche kleine Frau, die im Notfall (Angriff von einem körperlich überlegenen Mann) vielleicht eine Waffe (Messer oder Schießeisen (ich kann schießen und auch treffen)) zur Hand hätte, dies auch ohne zu Zögern, einsetzen würde. Und nein, ich würde in diesem Fall nicht explizit auf die Kniescheibe schießen.
Natürlich würde ich nie, einer alten Dame etwas zu leide tun, egal, was sie tut, oder ob sie mit dem Krückstock fuchtelt. Das würde ich nicht als Bedrohung ansehen.
Es macht doch den Unterschied (wohl auch juristisch), ob eine Bedrohungslage gegeben ist oder nicht. Wenn sie aber gegeben ist, dann ist jedes Mittel als Notwehr recht.