Abahatschi schrieb:Das ist aber die falsche Logik, wenn im Gesetz stehen würde dass ab 1 Jahr Gefängnis die Abschiebung ansteht, dann kannst Du als Krimineller dieses eine Jahr nutzen gegen die Strafe Widerspruch einzulegen, das Abschieben würde automatisch geschehen wenn die Strafe bestätigt und abgesessen ist.
Und dann will ich sehen, wie du diese Menge an Abschiebungen organisierst und wie sich das genau auswirkt, wenn jeder einzelne täter weiß, er wird für kleine Vergehen (die ja sogar noch unter 2 Jahren liegen) bereits abgeschoben werden kann.
Dann wird nämlich jeder einzelne davon nach der Tat untertauchen und es lohnt sich, möglichst bei der Identität zu lügen. Es lohnt sich dann auch eher, den pass wegzuwerfen, damit nicht klar ist, wohin abgeschoben werden darf und so weiter.
Selbst bei deinem Konzept würde so eine Abschiebung viel papierkram machen und an jeder station kann man rechtsmittel einlegen (solange wir noch in einem rechtsstaat leben), zur not halt durch kenntlichmachung angeblicher härtefälle oder sonstwas.
KrimiFan72 schrieb:Das kann Deutschland nicht weil man gesetzliche Hürden künstlich aufgebläht hat um Abschiebungen zu verhindern und nicht um sie zu ermöglichen. Der Spiegel betreibt ein Format "Im Verhör" wo Journalisten immer wieder ausführlich Fälle behandeln unter anderem auch den Remmo-Clan. Wer sich das anschaut bleibt sprachlos zurück wie ein krimineller Clan es immer wieder schafft Verurteilungen und Abschiebungen zu verhindern. Das Problem ist eben das die Abschiebegesetze in Deutschland so geschrieben sind das man die Intention hat möglichst Abschiebungen zu verhindern.
Nein, das kann Deutschland nicht, weil es dazu organisatorisch nicht in der Lage ist.
ToTheSun schrieb:Rechtswege begrenzen und verkürzen
Also nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, dafür, dass man ein paar Leute abschieben darf ohne beweisbaren nutzen auf die kriminalitätsrate?
Werden die rechtsmittel dann eigentlich auch für deutsche gekürzt, sodass man nach einem verfahren nicht mehr in berufung kann und so?