sacredheart schrieb:Sichbar wird dadurch nur, dass Du keine Ahnung von Statistik hast.
Ich erkläre es Dir an einem simplen Beispiel:
Wenn du Menschen, die mit Masern einreisen, in Quarantäne bringst, ist der Effekt bei einer Bevölkerung mit grundsätzlich niedrigerer Masern Prävalenz deutlicher als in einer Bevölkerung, die selbst eine hohe Rate an Masern hat.
Doch, ich hab da qua meines Studiums einen recht guten Überblick.
Dein Beispiel funktioniert da nicht.
Wenn du einen Staat hast, in dem es sehr viele gewalttäter und sehr viele abschiebungen gibt, kannst du sehr deutlich schauen, ob eine Abschiebung von gewalttätern einen Effekt auf die Kriminalität hat. Hier spielen dann, weil es um eine große stückzahl geht, statistische schwankungen eine weniger große rolle, als wenn du nur einige wenige gewalttäter hast und möglicherweise von einem auf das andere jahr sowieso deutliche schwankungen hättest.
Die Begründung jedenfalls, die zahlen aus amerika seien nicht üebrtragbar, nur weil es in amerika mehr gewalttäger gibt, ist gar nicht haltbar.
Fakt bleibt: Du kannst kein land vorweisen, wo irgendwie eine studie besagt, dass abschiebung dort die kriminalitätsrate irgendwie messbar verbessert hat.
Ich kann ein land vorweisen, in dem das offenbar nicht der fall war.
sacredheart schrieb:Welche Vorteile hat es denn für uns, Gewaltverbrecher und andere Intensivstraftäter hierzubehalten? Das müsstest Du belegen.
Es spart unheimlich viele Resourcen, weil Abschiebung teuer ist. Mal als Start.
Es hat auch einen positiven Effekt für die Herkunftsländer, weil die abgeschobenen menschens ich dort oft noch schlechter zurechtfinden als hier.
Abschiebung ist auch nicht nur (oder vorrangig) ein kriminalitätsthema. Durch abschiebung werden familien auseinandergerissen, die teils jahrelang hier sind. Dann gerät der sohn auf die schiefe bahn und soll nach Syrien gebracht werden und die Familie soll dann mit zurück oder ihn alleine gehen lassen? Auch das ist ein Integrationshemmnis.
Und das eben ohne einen belegbaren nutzen, aber mit deutlichen belegbaren kosten.