cejar schrieb:Ich weiss nicht wie es heutzutage ist, aber zu meiner Studienzeit bist Du zur Staatsanwaltschaft oder gar Richter erst mit Prädikatsexamen gekomme
So habe ich das auch in Erinnerung. Aus einem anderen Forum weiß ich aber, dass vereinzelte Staatsanwaltschaften ihre individuellen Voraussetzungen schon gesenkt haben sollen oder senken wollen (weil die Luft halt hinsichtlich Nachwuchs brennt) und längst nicht nur auf ein Prädikatsexamen bestehen sollen. Besonders dann wohl nicht, wenn die Auswahl oder eher mager ist.
Danke übrigens nochmal für den Hinweis auf Art.1 GG. Hatte ich vergessen, aber du hast natürlich recht damit - auch unabhängig von Staatenlosen.
Somit verbietet sich auch ein Vergleich mit anderen Ländern, die auch in unsichere Länder als Oberbegriff abschieben würden.
Drohen Menschen bspw. die Todesstrafe oder Folterstrafen oder würde ihnen anderweitige nach unseren Maßstäben menschenunwürdige Haftbedingungen drohen - so ist/wäre das auch unweigerlich an die Menschenwürde gekoppelt bzw. würde sie diese verletzen. Und diese ist wirklich für jeden unantastbar bzw. dürfte da nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Art.1 GG ist wirklich entscheidend, warum sich Deutschland auch bei Schwerstkriminellen schwer tut diese in bestimmte unsichere Länder abzuschieben, wenn ihnen dort das oder das drohen könnte.