cesare schrieb:aber mal im ernst: das Gedankenspiel, dass jemand einen Mord begeht und bewusst darauf spekuliert als Schuldiger mit dem Tod durch Strafe bedroht zu sein, nur um dann im fernen Deutschland (z.B.) Asyl zu bekommen, erscheint mir doch sehr konstruiert.
Ich glaube nicht das es so gemeint ist dass jemand aus diesem Grund einen Mord begeht...sondern dass Mörder unter Umständen da bleiben können (während andere die einen Job haben gehen müssen).
Hier mal was dazu:
https://www.focus.de/politik/deutschland/schwierige-antraege-wenn-moerder-asyl-beantragen-warum-das-bamf-sie-trotzdem-oft-nicht-abschieben-kann_id_9133493.htmlVergewaltigung, Mord, sogar ein Anschlag auf einen Innenminister: Unter den ungefähr eine Million Asylbewerbern, die seit 2015 nach Deutschland kamen, befinden sich auch einige wenige schwere Straftäter. Die Problemfälle bezichtigen sich in ihren Anhörungen vor dem Bamf oftmals sogar selbst – aber in vielen Fällen können sie dennoch nicht abgeschoben werden.
Es kann halt sein dass manchen das erfinden um einen Bleibegrund zu haben:
Wenn der Asylbewerber überhaupt die Wahrheit sagt. Einige Antragssteller berichten auch von Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben. In den Jahren 2016 und 2017 behaupteten viele Afghanen fälschlicherweise, sie seien Mitglieder der islamistischen Terrormiliz Taliban gewesen – weil sie lieber in Deutschland im Gefängnis sitzen, als nach Afghanistan zurückkehren zu müssen.
aber es kann auch sein dass darunter echte Straftäter sind:
Viele ziehen ihr Geständnis im Laufe der Ermittlungen zurück, aber nicht alle.
Ich sehe das Problem dass es nicht gesamtheitlich gehandhabt wird, wer sich so einer Straftat sich selbst bezichtig, sollte sofort kommt in Haft kommen und sollte aufgrund seiner Aussage verurteilt werden. Bei Mord lebenslänglich und Sicherheitsbewahrung, bei den anderen Sachen mit anschliessender Abschiebung.
Es soll nicht so sein dass jemand sich als Attentäter oder Terrorist ausgibt aber frei rumläuft:
„Der o.a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben.
In einer anderen Mail heißt es zu einem Antragssteller aus der russischen Teilrepublik Dagestan, er habe „den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet“.
weil die Ermittlungen schwer sind:
Wenn ein Antragssteller von einer schweren Straftat berichtet, schaltet das Bamf die Strafbehörden ein, die dann ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Asylbewerber gegebenenfalls in Untersuchungshaft nehmen. Denn straffrei davonkommen soll der Antragssteller nicht, auch wenn er in Deutschland bleiben darf. Doch die Ermittlungen gestalten sich oftmals schwierig: Gerade bei Verbrechen in Kriegsgebieten ist oft nur schwer nachzuvollziehen, was passiert ist.
Das gegenbenfalls Untersuchungshaft finde ich falsch.