cesare schrieb:Wieso ist das ethisch schwierig, ich finde das sehr eindeutig: Deutschland führt niemanden seinem Henker zu. Wen der Tod erwartet, der kann nicht abgeschoben werden, ich fände es unethisch, wenn dem nicht so wäre. Das Delikt ist egal: Ob er jetzt Apostat ist oder homosexuell oder im Streit seinen Bruder erschlagen hat, das kann man hier nicht aufarbeiten.
Edit.:
Du sagst es selber, ich hab es übersehen
Wenn man das Recht auf leben achtet, kann man einen mörder nicht umbringen.
Sonst achtet man es nicht. UNd abschieben in todesstrafe ist umbringen.
Meine meinung ist auch, dass wir nicht in den sicheren Tod abschieben dürfen. Da gibt es grauzonen (die frage, was ist denn nun abschieben in den tod. Ist das schon, wenn einland nunmal unsicher ist, auch wenn einer nicht gezielt dort verfolgt wird?), aber abschieben in die todesstrafe ist keine grauzone für mich.
Ich verstehe aber, warum viele moralisch ein Problem damit haben, wenn jemand quasi einen vorteil dadurch erlangt, straftäter zu sein.
Denn ich würde ja z.b. jemanden, der nur wirtschaftsflüchtling ist, abschieben, wo ich jemandem, dem wegen mord die todesstrafe droht nicht abschiebe, wenn beide eigentlich kein anrecht haben.