Migrantengewalt in Deutschland
08.10.2019 um 20:36Eya schrieb:aber gut er flüchtet vor der Todesstrafe um dann erneut nen Mord zu begehen?Also... du wirst mir das um die Ohren hauen, aber bitte kurz eine Sekunde wirken lassen, ich meine das nicht so Gänseblümchen-dämlich, wie es klingt;
Es lohnt sich zunächst hin zu schauen, warum er diese Taten begeht. Und damit meine ich nicht situativ, sondern als Konfliktlösung. Es gibt wirklich so etwas wie Schuldfähigkeit.
Nein, das hilft dem Mädchen und den Angehörigen nicht, aber das ändert nichts daran, so sehr solche Taten auch bestürzen; es gibt keine Monster, nur monströse Taten, die Menschen begehen.
Und dann ist es eine ethische Frage, ob man jemanden in den Tod schicken kann. Die erste Frage. So ganz grundsätzlich.
die zweite Frage; dürfen wir jemanden in den Tod schicken, wenn er etwas bestimmtes getan hat, ein Menschenrecht zu verwirken?