@Tussinelda Tussinelda schrieb:Asyl gibt es nicht als Grund, um einer rechtmäßigen Strafverfolgung zu entkommen.Vielleicht mal informieren ;)
Eine Todesstrafe würden wir ja nicht als rechtmäßige Strafverfolgugn bezeichnen, da beisst sich die katze dann doch selbst.
Weiterhin sind wir uns alle einig: bei der gegenwärtigen Praxis bleiben sie hier. Und es ist klar, dass eine Strafverfolgung hier für eine Straftat irgendwo in Afrika sehr schwierig, oft unmöglich ist.
Weiterhin halte ich einen Menschen, der schon einmal oder mehrmals gemordet hat, für weit gefährlicher als eine Person, die so etwas nicht tut. Die Person wird aber mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit hier frei rumlaufen. Finde ich eher suboptimal.
Was will man dann einem neuen Mordopfer hier sagen: 'Tja, reg Dich mal nicht auf, der hatte ja kein Asyl, sondern nur ne Duldung. Siehste, gar nicht mehr so schlimm.'
Dazu kommt, dass eine drohende Todesstrafe ja erst mal nur Aussage des Migranten selbst ist. Meistnes gibt es kein Zertifikat eines afrikanisches Landes, auf dem mit Landeswappen steht: Jawoll, wir wollen den abmurksen.
Menschen dürfen also erst mal für eine behauptete Gefährdung bleiben.