lawine schrieb:wieviel Aufklärung muss man hier noch leisten?
Weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, was dieser Schneemann (Strohmann) soll.
lawine schrieb:da falsche Verdächtigung immer ein Straftatbestand ist, wird da auch immer ermittelt wenn sich die falsche Verdächtigung im Zuge einer Strafermittlung rausstellt.
Aber wenn sich keine Anhaltspunkte ergeben, kann man auch nicht von "falscher Verdächtigung" ausgehen. Die Hinweise auf eine erfundene Straftat ergeben sich ja erst, wenn sich der Anzeigende in Widersprüche verwickelt. In den meisten Fällen, wo Ermittlungsverfahren eingestellt werden, kann man aber nicht wissen, ob es lediglich daran liegt, dass die Informationen zu spärlich waren oder der Täter nicht ermittelt werden konnte, oder ob es sich um eine erfundene Geschichte handelt.
lawine schrieb:worauf du und andere möglicherweise abstellen, sind falsche Vermutungen oder, dass jemand falsche Schlussfolgerungen zieht
Auch das macht einen Teil der Gründe für die Einstellung von Ermittlungsverfahren aus. Es bleibt aber ein unbekannter Rest bei eingestellten Verfahren, wo man den Täter nicht ermitteln kann, weil zu wenige konkrete Informationen vorliegen oder aus anderen Gründen, oder aber eben auch, weil es sich um eine erfundene Geschichte handelt, ohne dass man das aber nachweisen kann. Man weiß also nicht wie hoch die Dunkelziffer bzw. der Anteil an erfundenen Geschichten bei der Gesamtzahl eingestellter Verfahren ist, sondern hat lediglich einen kleinen Teil erfundener Geschichten auch als solche aufklären können.
Deine neuerlichen Einwände treffen also erneut nicht das Problem, um das es hier geht.[/quote]