Migrantengewalt in Deutschland
02.12.2017 um 10:31neugierchen schrieb:Das Anzeigeverhalten dürfte sich schon an der Schwere des Deliktes bemessen. Bei einem schweren Raub, einem Mord, oder besonders schwerer Körperverletzung habe ich in der Regel Wunden die nachweisbar sind ....Daran zweifle ich auch nicht besonders. Eine schwere Verletzung wird wohl bestimmt eher dazu führen, anzuzeigen als ein böswilliger kleiner Schubser ohne Folgen.
Allerdings bewzeifel ich eine starke Korrelation zwischen dem Anzeigeverhalten und nachweisbaren Wunden. Das dürfte in der Regel eher in der Gerichtsverhandlung, so es denn dazu kommt, eine Rolle bei der Aufklärung spielen und weniger dabei, ob man überhaupt Anzeige erstattet oder nicht. Deine Quelle stützt diese Annahme:
Eine differenzierte Betrachtung von Gewaltdelikten findet sich bei Simonin und Killiashttps://lka.polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/Anzeigeverhalten.pdf
(2003). Sie fanden bei Raub eine Anzeigequote von 42,8 %, bei physischer Gewalt
und Drohung eine Quote von 24,7 %. Mit 9,5 % besonders gering war die Anzeigequote
bei sexueller Gewalt/Belästigung (vgl. auch Kapitel 2.2.3).
Simonin und Killias (a.a.O.) untersuchten des weiteren, welche Faktoren die Anzeigebereitschaft
in diesen Deliktsbereichen beeinflussen. Bei Raubdelikten hatte der
Faktor „Delikt wird vom Opfer als eher schwer empfunden“ den stärksten Einfluss
(exp(b) = 8.53, p = .00). Die Schwere der Tat bemaß sich jedoch nicht an der Tatbegehung
(etwa Art und Ausmaß der angewandten Gewalt/Drohung), sondern an der
Höhe des materiellen Schadens
neugierchen schrieb:Das dies nicht der Fall sein dürfte wenn "Fremde" in freier Wildbahn vergewaltigen halte ich auch für gegeben. Das Anzeigeverhalten wird auch identisch sein.Leider nicht viel höher als bei Vergewaltigungen durch Bekannte. Immer noch 4 von 10 Tätern werden erst gar nicht angezeigt.
Nach einer Studie von Wetzels und Pfeiffer (1995) hängt die Anzeigebereitschaft u.a.Nun, deine Quelle selbst spricht eben mehr als nur die schweizer Studie aus 1988 an. Nämlich die schon angesprochene aus 2003. Teils widerspricht diese dann an einigen Stellen auch deutlich:
von dem Faktor „Täter-Opfer-Beziehung“ ab. Nach Täter-Opfer-Beziehung differenziert
ergaben sich deutliche Unterschiede: Unbekannte Täter wurden zu 57,6 % angezeigt,
Sichtbekanntschaften und Freunde zu 26,7 %, Familienangehörige nur zu
17,9 % (die vergleichsweise hohen Anzeigequoten resultieren aus der Stichprobenwahl
im Rahmen eines Untersuchungsteils und sind ausdrücklich nicht zur Dunkelfeldschätzung
geeignet, vgl. Wetzels und Pfeiffer, a.a.O., S. 5). Je enger die Beziehung
zum Täter sexueller Übergriffe ist, desto größer sind die Schuldgefühle des Opfers
(vgl. Krahé & Scheinberger-Olwig, 2002)
https://lka.polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/Anzeigeverhalten.pdf
Lagen jedoch Täterinformationen vor, war (neben dem Tätermerkmal „Geschlecht“)
das Tätermerkmal „Ethnie“ ausschlaggebend: Bei nichtdeutschen Tätern wurde in
52 % der Fälle eine Anzeige erstattet, bei deutschen in 38,6 % der Fälle (Eta = .13;
p < .001). Zu beachten ist, dass in der Studie nicht ausschließlich gesichertes Wissen
über die Täterethnie, das naturgemäß nicht in jedem Fall vorliegen konnte, sondern
ebenso lediglich Vermutungen über die Täterethnie erfragt wurden. Bezogen
auf die Gesamtstichprobe befragter deutscher Opfer und Zeugen wurde bei deutschen
Tätern in 61,7 % der Fälle auf eine Anzeige verzichtet, bei nichtdeutschen Tä-
tern (nur) in 43,6 % der Fälle (insgesamt geringer fiel die Anzeigequote bei den Befragten
aus, die nur Opfer, also unmittelbar von der Tat betroffen waren: Bei deutschen
Tätern wurde in 68 % der Fälle auf eine Anzeige verzichtet, bei nichtdeutschen
Tätern nur in 47,1 % der Fälle).
Um mögliche Ursachen dieser Unterschiede festzustellen, wurde im Weiteren der
Einfluss der Täter-Opfer-Beziehung, der Merkmale der Tat sowie der Einstellungen
der befragten Opfer und Zeugen untersucht.
Bezüglich der Täter-Opfer-Beziehung stellten die Autoren fest, dass unabhängig
von der Art der Vorbeziehung („unbekannt“, „vom Sehen bekannt“, „namentlich bekannt“,
„befreundet“, „verwandt“) nichtdeutschen Tätern gegenüber durchgängig seltener
auf eine Anzeige verzichtet wurde als gegenüber deutschen Tätern (außer in
der Gruppe „unbekannt“ waren, aufgrund der geringen Fallzahlen, die Unterschiede
jedoch statistisch nicht signifikant).