lawine schrieb:kennst du §187 StGB und §164 Absatz 1 StGB
Verleumdung und falsche Verdächtigungen sind Straftatbestände und werden geahndet.
Ja, kannte ich auch schon vor deiner Belehrung. Ich denke, dass nur ein winziger Bruchteil aller Anzeigen, die "im Sande verlaufen", als fake-Anzeigen erkannt werden und der große überwiegende Teil angezeigter erfundener Straftaten eben "im Sande verläuft", man den angezeigten Straftäter also nicht ermitteln kann. Die interessante Frage wäre eher, ob diese Anzeigen, die "im Sande verlaufen", in der PKS auftauchen. Offenbar schon, denn sie beziffert die Zahl der Ermittlungen und nicht der Gerichtsurteile. Also weiß man nicht, wie hoch genau der Anteil erfundener Straftaten an denen ist, die "im Sande verlaufen", kann aber indirekt ermitteln, wie groß die Differenz zwischen angezeigten Straftaten insgesamt und gerichtlich verurteilten Straftätern ist, auch wen n ich auf die Schnelle nicht weiß, woie die genaue Korrelation zwischen diesen beiden verschiedenen Statistiken ermittelt wird, zumal die Zahl der verurteilten Straftaten deutlich höher sein dürfte als die der Täter (Mehrfachtäter).
Das Problem ist also einerseits die Schwierigkeit der Korrelation zwischen verschiedenen Arten von Statistiken und zum anderen das "Dunkelfeld", dass sich nicht erweisen lässt, wie hoch die Dunkelziffer erfundener Straftaten an im Vergleich zu allen ergeblislos verlaufenden Strafanzeigen ist.
neugierchen schrieb:Eingestellte Verfahren sind polizeiintern abrudbar, die speichern jede Ermittlung.
Gut, wenn das stimmt, kennt man zumindest den Anteil eingestellter Anzeigen im Verhältnis zu allen Anzeigen. Aber es lässt sich daraus eben nicht die o.a. Dunkelziffer der erfundenen Straftaten von den eingestellten Ermittlungsverfahren bestimmen. Das wird es wohl so sein, dass die "Linken" diese Dunkelziffer für wesentlich höher halten als die "Rechten", besonder wenn es sich bei den Anzeigen um "mutmaßlich Ausländer" handelt.
lawine schrieb:es soll logisch sein, mittels leicht erkennbarer Falschaussagen einen "politischen KAmpf" zu führen.
Das "leicht erkennbar" hast du mir wieder unter gemogelt. Schon wieder ein Faktor deiner unredlichen Argumentationsweise.
lawine schrieb:falsche Verdächtigungen (Anstiftung zur Falschaussage, Verleumdung etc) werden in der PKS ausgewiesen!!
Gut, dann ist das schon mal abgehakt. Das betrifft aber nur diejenigen falschen Verdächtigungen, die auch tatsächlich nachgewiesen wurden, nicht aber den unbekannten Anteil falscher Verdächtigungen an der Gesamtzahl eingestellter Ermittlungen nach Strafanzeigen. Deine "Faktenchecks" treffen also wieder einmal nicht die angesprochene Problematik.