Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie
20.02.2011 um 11:48kiki1962 schrieb:dafür lohnt es sich passiv zu streiten und auf kaltem boden zu sitzenVersammlungsgesetz
4. Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 30)
§§ 21
Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und deshalb wirst du weggeräumt.