Burkaverbot in Europa
05.06.2018 um 14:26Chefheizer schrieb:Sozialstunden sind grundsätzlich auch möglich.Quelle?
Mir ist nur eine Zahlungserleichterung bekannt (§ 18 OWiG)
Chefheizer schrieb:Sozialstunden sind grundsätzlich auch möglich.Quelle?
Tussinelda schrieb:Anreiz? Du beliebst zu scherzen....das ist echt unter aller Sau....eine Gefängnisstrafe ist dann ein Anreiz, ahaBist du auch gegen beugehaft wenn einer geldstrafen nicht zahlt bei anderen delikten? Wenn nein, warum nicht?
Abahatschi schrieb:Und die Burka Fans auch - da kannst Du Dir sicher sein.Da ist einer nicht besser als der andere. Beide beschränken die Freiheit im Namen der Freiheit.
mr.big schrieb:wieso? in frankreich, belgien, niederlande, österreich, schweiz und nun auch dänemark, da gelten doch auch "kleidervorschriften", da braucht man doch nicht in das gefährliche iran fahren.Wenn andere Regierungen die Freiheit ihrer BürgerInnen einschränken, muss man das nicht unbedingt übernehmen. Wer hätte schon gern russische oder türkische Verhältnisse hierzulande?
shionoro schrieb:Bist du auch gegen beugehaft wenn einer geldstrafen nicht zahlt bei anderen delikten? Wenn nein, warum nicht?Du vergisst das die Frau (möglicherweise) über kein eigenes Geld verfügt und von ihrem Mann abhängig ist. Da hilft ihr auch § 1363 BGB nicht, wenn der Mann sich weigert die Geldbuße zu zahlen.
Ist das nicht da genauso furchtbar und menschenverachtend?
pluss schrieb:Kein Geld, aber in Raten zahlen?Bisschen haushaltsgeld wird sie schon haben.
Ratenhöhe = 0 Euro oder wie?
shionoro schrieb:Ansonsten wie gesagt: Wer sich so abhängig macht, der muss dann eben wirklich den preis zahlen, wenn sie nach wie vor den mann nicht verlassen will.Du machst es dir wirklich einfach, um nicht zu sagen naiv. Was ist mit den Kindern?
shionoro schrieb:wenn sie nach wie vor den mann nicht verlassen will.Wie wird wohl so ein Mann, der seine eigene Frau zum Burka tragen zwingt, darauf reagieren, wenn ihn seine Frau verlässt?
peekaboo schrieb:Wie wird wohl so ein Mann, der seine eigene Frau zum Burka tragen zwingt, darauf reagieren, wenn ihn seine Frau verlässt?Na wenn es ihm egal ist, wenn sie in den knast geht, wird sie so wichtig wohl nicht sein.
shionoro schrieb:Vorher war immer von den frauen die rede, die das ganze freiwillig machen und so.Wieso sollte man es denen verbieten die so was aus freien Stücken tragen?
shionoro schrieb:Na wenn es ihm egal ist, wenn sie in den knast geht, wird sie so wichtig wohl nicht sein.Und wenn nicht?
shionoro schrieb:Weil hinter der Burka eine Ideologie steht, die durchaus gesellschaftsschädigend sein kann und Radikalismus befördert.Über das Problem mit der Idiologie die dahinter steht hast du schon mit @Tussinelda diskutiert, wenn ich mich recht erinnere. Was war das Ergebnis eurer Diskussion?
pluss schrieb:Quelle?Guckst du hier:
Mir ist nur eine Zahlungserleichterung bekannt (§ 18 OWiG)
shionoro schrieb:Wenn er wirklich so absolut keinen schimmer auf die Frau gibt, dann muss sie sich trennen.Sorry, du bist einfach nur naiv.
Tun wir doch mal nicht so, als wäre das ein burkaspezifisches problem.
pluss schrieb:Leute wie du brauchen mir nicht versuch einzureden das das alles ganz easy geht wenn man (Frau) nur will.Gab's da nicht kürzlich so einen Fall, wo eine muslima ihren Freund für einen anderen verlassen hat, weil sie in diesen verliebt war?
shionoro schrieb:Weil hinter der Burka eine Ideologie steht, die durchaus gesellschaftsschädigend sein kann und Radikalismus befördNur hinter der Burka oder allgemein hinter Verschleierungen? Wär mir nämlich neu, dass nur die Burka verboten wird. Hast Du überhaupt schon mal ne Burka in Europa gesehen?
Chefheizer schrieb:Es ist eher ungewöhnlich im Erwachsenenstrafrecht, da zudem noch keine gesetzliche Grundlage für ein Verschleierungsverbot besteht. Aber nicht automatisch vom Tisch.Nein, § 153a StPO kommt nicht in Betracht. Hast du die Absätze überhaupt gelesen?
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen
pluss schrieb:Nein, § 153a StPO kommt nicht in Betracht. Hast du die Absätze überhaupt gelesen?Es geht um die Umwandlung von Geld in Sozialstunden, richtig? Für Schleier gibt es hierzulande noch keine gesetzliche Grundlage, also gilt weder Para. 154 noch irgendein anderer Paragraph.
Doors schrieb:Wenn andere Regierungen die Freiheit ihrer BürgerInnen einschränken, muss man das nicht unbedingt übernehmen. Wer hätte schon gern russische oder türkische Verhältnisse hierzulande?herrschen in frankreich russische oder türkische verhältnisse? immerhin habe die das ja schon seit zig jahren.