@canales Schau ich kenne Wikipedia.
Ich hatte den Link sogar offen, weil ich nicht mehr im Kopf hatte, ob mich der dahingehend weiterführt.
Wenn man Menschenrechte definiert und dann als Grundlage "die Scharia" reinschreibt, dann muss es ja irgendwo einen Zettel geben, wo haargenau draufsteht, was wann gilt.
Wenn ich jetzt die Scharia in der Form hernehme wie man sie kennt und wie man auch aus dem Link erfährt, kommt man zb. zu der Hadd Strafe.
OK, kein Problem, mal looken.
Hadd-Strafen (arabisch حد, DMG ḥadd ‚Grenze‘, Plural حدود, DMG ḥudūd) sind nach dem islamischen Recht Strafen, die zum Schutz des Eigentums, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Moral verhängt werden und als „Rechtsansprüche Gottes“ (ḥuqūq Allāh; sg.: ḥaqq Allāh) gelten.[1] Delikte, die diesen Strafen unterliegen, sind außerehelicher Geschlechtsverkehr (Zinā), falsche Bezichtigung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs (qaḏf), Alkoholkonsum (šurb al-ḫamr), Diebstahl (sariqa) und Straßenraub (ḥirāba, qaṭʿ aṭ-ṭarīq).Ok, wie geht es weiter...
Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15)[9] bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als Beweisführung für die Unzucht werden die Aussagen von vier männlichen Zeugen gefordert. Des Weiteren hat der Richter den Prozess zugunsten des Beschuldigten zu führen und auch auf die Möglichkeit des Geständnis-Widerrufs hinzuweisen. Eine andere Stelle im Koran (Sure 24, Vers 2)[10] sieht für Unzucht 100 Peitschenhiebe vor.WOWOW.... mal paar Schritte zurück,
Was soll das jetzt werden? Über was diskutieren wir hier?
Ich möchte hier keine Vergleiche bringen die wieder einem nervösen Sperrfinger einen Grund geben, aber wer kennt denn noch so paar Gesetze, vl sogar welche aus Deutschland ( können auch paar Jahrzehnte alt sein), die ähnlich idiotisch waren?
Das kann doch nicht die Grundlage sein wo wir hier diskutieren, wie die Scharia zu bewerten ist. Wenn da sowas drinsteht, dann kann auf der nächsten Seite stehen, dass ich jedesmal einen gratis Big Mac bekomme, wenn die Sonne aufgeht, es bleibt ein Scheiß-Gesetz.
Ist das jetzt die Scharia, auf die sich die Menschenrechte islamischer Länder beziehen?
Alternativ können wir das auch weiterführen in einem Thread der geeignet dafür ist. Aber ich befürchte, da werden wir auf sehr unangenehme Dinge stoßen, die wir gerne ausblenden wollen.