Burkaverbot in Europa
02.09.2019 um 22:59@Tussinelda
okay, danke erst mal, dass du doch noch was verlinkt hast.
Es könnte sich jeder darauf berufen dies und das gehört zu seiner Religion und dann ist das was derjenige tut, propagiert oder anzieht durchs GG geschützt.
Interessant, dass es also gar nicht bewiesen werden muss, ob es tatsächlich religös vorgeschrieben wird (durch entsprechende religiöse Schriften aus der Vorzeit) oder nicht.
Ach so und hier nun wieder nicht?? (oben wurde genau das noch impliziert):
Und nun wirds noch schwammiger und vor allem konstruiert, mMn:
Aber:
Die Suren wo man das ableiten kann, würde ich gerne mal als Beweis sehen. Denke aber da wirds schlicht keine geben. Aber behaupten es sei ableitbar, kann man ja mal.
Und hier wird nun das, was gar nicht gesichert ist, gleich mal als Fakt dargestellt (das Unterstrichene):
Ich sags ja - schwammig und konstruiert das Ganze.
Wie gesagt, das was ich oben schrieb:
okay, danke erst mal, dass du doch noch was verlinkt hast.
In Bezug auf den grundrechtlichen Schutz des Tragens eines Kopftuches führt das Gericht aus, dass maßgeblich sei, ob die Betroffene das Tragen eines Kopftuchs als für sich verbindlich von den Regeln ihrer Religion vorgegeben betrachte und das Befolgen dieser Bekleidungsregel für sie Ausdruck ihres religiösen Bekenntnisses sei.Wie ich diesen Text verstehe:
15 Dabei komme es nicht darauf an, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben sei.
Es könnte sich jeder darauf berufen dies und das gehört zu seiner Religion und dann ist das was derjenige tut, propagiert oder anzieht durchs GG geschützt.
Interessant, dass es also gar nicht bewiesen werden muss, ob es tatsächlich religös vorgeschrieben wird (durch entsprechende religiöse Schriften aus der Vorzeit) oder nicht.
Ach so und hier nun wieder nicht?? (oben wurde genau das noch impliziert):
16 Allerdings könne nicht jegliches Verhalten einer Person alleinnach deren subjektiver Bestimmung als Ausdruck der besonders geschützten Glaubensfreiheit angesehen werden.Und hier nun wieder so, wie ich es weiter oben verstanden hatte:
17 Bei der Würdigung eines vom Einzelnen als Ausdruck seiner Glaubensfreiheitreklamierten Verhaltens sei daher das Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen.ziemlich schwammig alles in meinen Augen.
Und nun wirds noch schwammiger und vor allem konstruiert, mMn:
193.1.2.2. Schutz des Tragens einer BurkaJa genau: vorislamischer Zeit.
Für die Beantwortung der Frage, ob das Tragen einer Burka unter den Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG fällt, ist zu prüfen, welche Bedeutung eine Burka für den islamischen Glauben bzw. für die jeweilige islamische Gemeinde besitzt und aus welchen Motiven eine Burkagetragen wird.
21 Die Verhüllung des Körpers hat seine Ursprünge zwar in vorislamischer Zeit.
Aber:
22 Dennoch gilt die Verschleierung muslimischer Frauen bei jedenfalls einigen gläubigen Muslimen als direkt aus dem Koran ableitbar.Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Die Suren wo man das ableiten kann, würde ich gerne mal als Beweis sehen. Denke aber da wirds schlicht keine geben. Aber behaupten es sei ableitbar, kann man ja mal.
Und hier wird nun das, was gar nicht gesichert ist, gleich mal als Fakt dargestellt (das Unterstrichene):
23 ... Verbreitet ist die Ansicht, dass eine gläubige Muslima die aus dem Koran ableitbaren Kleidungsvorschriften einhalten muss.----------------------------------------
26Vor diesem Hintergrund und unter der Voraussetzung, dass das Tragen einer Burka von der Betroffenen als verbindlich vorgeschrieben empfunden wird, fällt das Tragen einer Burka unter denSchutzbereich der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG.27lustig - und wer soll das eine vom anderen unterscheiden (bzw. beweisen) können?
Soweit die Burka aus anderen Motiven – etwa aufgrund äußeren Zwangs zur öffentlichen Demonstration der Ungleichheit von Mann und Frau –getragen wird, unterfällt dies nicht dem Schutz der Religionsfreiheit.
Ich sags ja - schwammig und konstruiert das Ganze.
peekaboo schrieb:Die burkatragenden Frauen rsp. die Männer, die ihre Frauen dazu zwingen machen es zu einem religösen Kleidungsstück. Es ist ihr Glaube und es juckt sie nicht die Bohne, wer das anders sieht. Mit der Burka bekennen sie sich zum Islam, auch wenn es dort nicht explizit steht, daß das tragen der Burka zum Islam gehört. Für sie ist die Burka ein Bekenntnis zum Islam, ob's da steht oder nicht.okay, das kann ich jetzt einfach mal nur so zur Kenntnis nehmen.
Wie gesagt, das was ich oben schrieb:
Es könnte sich jeder darauf berufen dies und das gehört zu seiner Religion und dann ist das was derjenige tut, propagiert oder anzieht durchs GG geschütztAber sei es drum, es ginge eben auch ohne dass man aufs GG schauen müsste:
insideman schrieb:In dem man die Vollverschleierung verbietet.